Bebauungsplan für Neubau bei Siedlung Horburg-Dreirosen in Basel verabschiedet
Die historische Siedlung Horburg-Dreirosen in Basel soll um einen Neubau ergänzt werden. Geplant sind rund 100 zusätzliche Wohnungen. Der Regierungsrat hat nun den entsprechenden Bebauungsplan an den Grossen Rat verabschiedet.
Quelle: Buchner Bründler Architekten / bbarc.ch
So sollen die beiden Wohntürme an der Horburgstrasse in Basel dereinst aussehen.
Die Siedlung Horburg wurde 1947/48 vom Chemieunternehmen
Ciba für ihre Angestellten gebaut. Heute beherbergt sie neben 160 Wohnungen eine
Werkstatt, eine Kindertagesstätte sowie einen Kindergarten. Seit 2011 ist im «Inventar der schützenswerten Bauten» des Kantons Basel-Stadt gelistet.
Zwei unterschiedlich hohe Wohntürme
In einem Ideenwettbewerb war 2017 nach einer Lösung für
eine Entwicklung nach innen gesucht worden, die im Einklang mit dem historischen Bestand
realisiert werden kann. Dabei ging der Vorschlag «Une petite arcadie» der Buchner
Bründler Architekten aus Basel als Sieger hervor. Der Entwurf sieht einen
Ergänzungsneubau an der Horburgstrasse vor, der aus zwei Gebäuden mit einer
maximalen Höhe von 28 respektive 52 Metern besteht.
Nun hat der Regierungsrat den Bebauungsplan für den geplanten Neubau verabschiedet. Mit dem Vorschlag würden 100 zusätzliche Wohnungen ermöglicht, heisst es in einer Mitteilung des Regierungsrats von Dienstag. Gleichzeitig könnten die bestehende Siedlung und somit der erschwingliche Wohnraum und die Grün- und Freiräume erhalten bleiben.
Mit dem Neubau wird gemäss Mitteilung rund 75 Prozent der maximal zulässigen Überbauungsdichte erreicht. Kündigungen der bestehenden Mietverhältnisse soll es laut Regierungsrat im Zusammenhang mit dem Neubau keine geben.
29 Einsprachen gegen Bebauungsplan
Parallel zur Erarbeitung des Bebauungsplans haben sich die
Credit Suisse Anlagenstiftung als Grundeigentümerin und die kantonale Denkmalpflege zudem auf einen Schutzvertrag geeinigt. Dieser soll die Qualitäten
der Siedlung schützen und gleichzeitig eine sanfte Weiterentwicklung
des Bestands ermöglichen. Der Vertrag wurde im vergangenen Oktober vom Regierungsrat genehmigt.
Gegen die Planauflage des Bebauungsplans sind laut Regierungsrat 29 Schreiben
eingegangen. Davon seien sieben aufgrund ihrer Nähe zum Objekt und der
vorgebrachten schutzwürdigen Interessen zur Einsprache legitimiert. Zwei
Schreiben wurden nach Einsicht in den Schutzvertrag schriftlich zurückgezogen.
Die übrigen 20 würden hauptsächlich aufgrund der
Distanz zum Projekt als Anregungen behandelt. Der Regierungsrat beantragt dem
Grossen Rat, die Einsprachen abzuweisen.
Das Geschäft geht nun an den Grossen Rat. (mgt/pb)