Basler Regierung garantiert Ersatzgärten wegen A2-Rheintunnel
Pächter, die vom Bau des Rheintunnels betroffen sind, erhalten einen Ersatz-Freizeitgarten. Diese seien vom Kanton garantiert, teilte die Basler Regierung am Dienstag mit. Der vom Bund geplante Rheintunnel bedingt frühestens ab 2029 die Aufhebung eines Teils des Freizeitgartenareals Rankhof I.
Quelle: Google Maps
Vom A2-Rheintunnel betroffen sind unter anderem die Freizeitgärten Scheuerrain (mitte, oben) und die Familiengärten Hardacker (unten rechts) in Muttenz.
Laut einem Factsheet des Bundesamtes für Strassen (Astra) werden fünf Areale mit Freizeit- und Familiengärten vom geplanten Rheintunnel betroffen sein. Neben den Freizeitgärten Rankhof I in Basel sind darin auch die Familiengärten Areal Hard I+II in Birsfelden sowie die Familiengärten Scheuerrain und die Familiengärten Hardacker in Muttenz aufgeführt.
Auf dem Areal Rankhof I wird das Astra eine unterirdische Lüftungszentrale für den Tunnel bauen. Bei manchen Freizeitgarten-Parzellen ist die Aufhebung endgültig, bei anderen beschränkt sie sich auf die Bauarbeiten, die gut zehn Jahre dauern werden. Welche Parzellen betroffen sind, wird voraussichtlich Ende 2023 bekannt sein, wie die Basler Regierung festhält.
Pächter haben Anrecht auf Ersatzgarten
Gemäss Freizeitgartengesetz haben die betroffenen Pächter Anrecht auf einen Ersatzgarten. Fällt ihre Parzelle weg, erhalten sie gemäss Mitteilung die Möglichkeit, «durch natürliche Fluktuation freiwerdende Gärten zu übernehmen».
Der Kanton ist gesetzlich verpflichtet, 82 Hektar Freizeitgärten zur Verfügung zu stellen, davon mindestens 40 Hektar auf Stadtgebiet. Er könne diese Flächen auch bei der Aufhebung eines Teils des Rankhof-Areals I gewährleisten, schreibt die Regierung weiter.
Das Astra plante den Rheintunnel unabhängig von der Teilrevision des Freizeitgartengesetzes, welches im September 2022 von der Basler Stimmbevölkerung verworfen wurde. Sowohl das gültige wie auch das abgelehnte Gesetz sehen vor, dass Gartenareale oder Teile davon aus überwiegenden öffentlichen Interessen oder aus zwingenden Gründen aufgehoben werden können.
Quelle: Astra
Planungsskizze des Rheintunnels.