07:47 BAUPROJEKTE

Baselbieter Landrat: Keine Planungszone für Entwicklungsgebiet Salina Raurica

Teaserbild-Quelle: zvg

Der Baselbieter Landrat stützt die Regierung bei der Planung des östlichen Gebiets Salina Raurica zwischen Pratteln BL und Augst BL. Er lehnte deshalb eine vorsorgliche Planungszone ab.

Visualisierung Salina Raurica Ost

Quelle: zvg

Visualisierung zu Salina Raurica Ost.

Eine solche Planungszone forderten am Donnerstag die Fraktionen von SP und Grüne/EVP im Landrat. «Wir wissen auch jetzt nicht, wohin die Planung führt», kritisierte der Sprecher der SP. Es drohe ein «Planungschaos». Der Landrat war anderer Meinung und lehnte ein entsprechendes Postulat mit 51 zu 21 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Nachdem die Baselbieter Stimmbevölkerung am 13. Juni 2021 eine Tramerschliessung durch das Gebiet Salina Raurica abgelehnt hatte, stellte sich für die SP zwei Fragen: Soll das Gebiet grundsätzlich grün bleiben, und kann es überhaupt mit öffentlichem Verkehr genügend erschlossen werden?

Vorstoss «unsorgfältig»

Der Vorstoss der Fraktionen SP und Grüne/EVP verlangte, dass der Regierungsrat über das «Teilgebiet Ost» eine Planungszone verhängt. So können die Gemeinden Augst und Pratteln den Spezialrichtplan zur Salina Raurica überarbeiten – und zwar gemeinsam mit der Regierung.

Der Baselbieter Regierungsrat lehnte den Vorstoss ab. Für ihn ist eine Planungszone «einerseits rechtlich nicht haltbar» und andererseits würde dies andere Entwicklungen wie beispielsweise die Römerstadt Augusta Raurica «verzögern». Wenn etwas «unsorgfältig» sei, dann sei es dieser Vorstoss, sagte Baudirektor Isaac Reber (Grüne) im Landrat.

Planungszone als letzte Notbremse

Auch SVP, Mitte/GLP und FDP lehnten das Postulat ab. Eine Planungszone sei «die letzte Notbremse der Regierung» gegen mögliche Fehlentwicklungen. Im Teilgebiet Salina Raurica Ost aber würde dies zu einem «Stillstand» führen, sagte der Sprecher der FDP.

Laut dem Baselbieter Raumplanungsgesetz können für die Zeit, in welcher ein Erlass oder eine Änderung von Richt- und Nutzungsplänen und den dazugehörigen Reglementen vorbereitet wird, Planungszonen erlassen werden. Es ist eine vorsorgliche Massnahme des Kantons.

Planungszonen dürfen für die Dauer von fünf Jahren erlassen werden. (sda/pb)


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