Aargau lässt Idee für Überflutungsgebiet im Reussspitz fallen
Das Naturschutzgebiet Reussspitz im Mündungsbereich der Lorze in die Reuss im Grenzgebiet der Kantone Zug und Zürich wird nicht als Überflutungsgebiet bei einem Hochwasser genutzt. Der Kanton Aargau hat das Projekt für diesen Rückhalteraum begraben.
Quelle: Hans Braxmeier, Pixabay, public domain-ähnlich
Natur vor Hochwasserschutz: Der Kanton Aargau darf Zürich und Zug bei einem Hochwasser nicht fluten.
Die für die Nutzung des Gebiets Reussspitz als Rückhalteraum
notwendigen Bauten und die gezielte Überflutung im Hochwasserfall würden
mehrere Biotope und Landschaften von nationaler Bedeutung tangieren, wie die
Staatskanzlei Aargau am Freitag mitteilte.
Davon betroffen wären ein verfassungsrechtlich geschütztes Flachmoor und eine Moorlandschaft von nationaler Bedeutung. Ein Rechtsgutachten kam laut Staatskanzlei zum Schluss, dass dieser Rückhalteraum nicht bewilligungsfähig sei.
Nein aus Zug und Zürich
Die Standortkantone Zug und Zürich lehnten die Idee für den Rückhalteraum ab. Sie begründeten dies mit dem Stellenwert des für das Schweizer Mittelland einmaligen und wertvollen Naturraums.
Der Rückhalteraum Reussspitz erweise sich damit rechtlich und politisch als "nicht machbar", hält die Staatskanzlei fest. Daher habe der Regierungsrat beschlossen, das Projekt nicht weiter zu verfolgen. Es würden nun alternative Rückhalteräume evaluiert.
Defizite beim Hochwasserschutz
Im aargauischen Reusstal bestehen auf dem Abschnitt zwischen Dietwil und Bremgarten Defizite beim Schutz vor Hochwasser. Die Gründe dafür sind gemäss Kanton der teilweise schlechte Zustand der Dämme und die fehlende Sicherheitsreserve bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis.
Bei einem erneuten Jahrhundert-Hochwasser wie 2005 bestehe ein grosses Risiko von Dammbrüchen mit unkontrollierten Ausuferungen und Überschwemmungen. Diese könnten sich auf die gesamte Reussebene zwischen Dietwil und Rottenschwil auswirken. (sda)