Aarauer Volk entscheidet im November über Fussballstadion
Das Stimmvolk von Aarau entscheidet definitiv am 24. November über das geänderte Projekt für das geplante Fussballstadion «Torfeld Süd». Zur Abstimmung kommen ein Kredit von 17 Millionen Franken und die notwendige Teiländerung der städtischen Bau- und Nutzungsordnung (BNO).
Quelle: zvg
Fussballstadion Aarau, Visualisierung.
Das teilte der Stadtrat am Dienstag mit. Der Einwohnerrat(Parlament) hatte am 26. August den beiden voneinander abhängigen Vorlagen klar zugestimmt und gleichzeitig beschlossen, das Volk entscheiden zu lassen. Das geplante Stadion «Torfeld Süd» soll die veraltete Anlage «Brügglifeld»ersetzen.
Das Generalunternehmen HRS Real Estate AG finanziert den Bau des Stadions auf dem in der Nähe des Bahnhofs gelegenen Gelände mit vier Hochhäusern. Es handelt sich um eine Querfinanzierung.
Für 60 Millionen Franken sollen 600 Wohnungen entstehen. Die Stadt Aarau will sich mit 17 Millionen Franken am Kauf des Stadions beteiligen. Das Volk hatte diesen Kredit bereits im Februar 2008 bewilligt.
Das ursprüngliche Projekt für ein Stadion mit Einkaufszentrum als Mantelnutzung wurde als Folge mangelnder Nachfrage stark verändert.Das Bundesgericht entschied nach einer Beschwerde, dass der Kredit erneut dem Volk vorgelegt werden muss.
Am 24. November finden im Kanton Aargau auch die wahrscheinlich notwendigen zweiten Wahlgänge für den Ständerat und für die Ersatzwahl in den Regierungsrat statt. Eidgenössische Vorlagen kommen nicht zur Abstimmung.
Beschwerde beim Bundesgericht hängig
Die Teiländerung des Stadionprojekts basiert auf der Gesamtrevision der BNO, die im August 2018 vom Einwohnerrat beschlossen worden war, wie der Stadtrat festhält. Gegen die Gesamtrevision sind noch Stimmrechtsbeschwerden beim Bundesgericht hängig, denen allerdings die aufschiebende Wirkung verweigert wurde.
Der Entscheid des Bundesgerichts habe auf die vorliegende Teiländerung keinen direkten Einfluss, da die Krediterteilung und die Teiländerung der Nutzungsplanung Torfeld Süd unabhängig von der BNO dem Volk zum Entscheid vorgelegt werden müssten, erläutert der Stadtrat.
Bei einer Gutheissung der Beschwerden müsste die BNO –ohne die vorliegende Teiländerung –erneut publiziert und eine neue Referendumsfrist angesetzt und je nach Entscheid dem Einwohnerrat vorgängig nochmals vorgelegt werden.
Das hiesse, eine vom Volk beschlossene Teiländerung der Nutzungsplanung Torfeld Süd und die Krediterteilung für das Stadion könnten erst mit der Inkraftsetzung der BNO wirksam werden. (sda)