A1-Ausbau zwischen Luterbach und Härkingen ist rechtskräftig
Die A1 kann zwischen Luterbach SO und Härkingen SO von vier auf sechs Spuren ausgebaut werden. Die Plangenehmigungsverfügung für den 22 Kilometer langen Abschnitt ist rechtskräftig, wie das Bundesamt für Strassen (Astra) am Freitag mitteilte.
Durch das Projekt werde ein Engpass auf dem Nationalstrassennetz entschärft und die angrenzenden Gemeinden vom Ausweichverkehr entlastet, teilt das Astra mit. Zudem sei die Autobahn zwischen den Verzweigungen Härkingen und Luterbach sanierungsbedürftig. Zum 6-Streifen-Ausbau gehöre die Anpassung der Infrastruktur an die aktuellen Vorschriften der Umweltgesetzgebung sowie des Gewässer- und Lärmschutzes.
Bereits im Jahr 2015 habe der Bundesrat die Eckwerte zum Ausbau festgelegt, schreibt das Astra. Das Ausführungsprojekt wurde im Mai 2018 öffentlich aufgelegt, worauf das Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) im Dezember 2020 die Plangenehmigungsverfügung erteilte, sozusagen die Baubewilligung für das Projekt.
Keine Beschwerden bei Bundegericht eingereicht
Gegen diese Verfügung wurden Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Es lehnte zwei Beschwerden ab und hiess eine teilweise gut. Gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17. Juli 2023 sind laut Astra keine Beschwerden beim Bundesgericht eingegangen, womit die Plangenehmigungsverfügung rechtskräftig ist.
Ab Frühling 2024 werden an der A1 Logistikflächen und -pisten gebaut sowie Kabelrohrblöcke am Rand Nationalstrasse errichtet. Die Hauptarbeiten starten im Mai 2025 zwischen der Verzweigung Luterbach und dem Anschluss Wangen an der Aare sowie bei den Anschlüssen Oensingen und Egerkingen.
Bis dahin sind keine Verkehrsbehinderungen durch Bauaktivitäten auf der Stammachse zu erwarten, wie das Astra schreibt. (sda/pb)