13:09 BAUPROJEKTE

55-Meter-Antenne in Andelfingen: Feldlerchen stoppen Bau nicht

Teaserbild-Quelle: ArtisticOpeations, Pixabay-Lizenz

Gegen den Bau einer 55 Meter hohen Handyantenne in Andelfingen spricht laut dem kantonalen Baurekursgericht nichts: Auch die Anwesenheit einer bedrohten Feldlerchen-Population in der Nähe der Anlage kann das Bauvorhaben nicht stoppen. 

5G-Antenne

Quelle: ArtisticOpeations, Pixabay-Lizenz

5G-Antenne. (Symbolbild)

Ein Anwohner hatte in seinem Rekurs geltend gemacht, dass die Strahlung der Antenne bei den Vögeln zu Herzversagen führen könnte. Und: Ein Gutachten von Birdlife Zürich würde die Unvereinbarkeit von solchen Bauwerken mit den Brutgebieten nachweisen. 

Die Schlussfolgerung, dass die Vögel durch die geplante Antenne negativ beeinflusst oder gar ausgelöscht werden könnten, erscheint dem Baurekursgericht aber gewagt: «Der Bericht von Birdlife hält selbst fest, dass keine publizierten Studien zu den Abständen von Feldlerchen-Territorien zu Mobilfunk-Antennenanlagen existieren würden.» Eine drohende Beeinträchtigung sei damit nicht dargetan.

Antenne stört Landschaftsbild nicht

Auch für die weiteren Argumente des Anwohners hat das Gericht kein Gehör, wie dem in dieser Woche im Internet veröffentlichten Urteil zu entnehmen ist. So verneint es beispielsweise, dass die 55 Meter hohe Antenne das Andelfinger Landschafts- und Ortsbild störe, auch wenn sie die in der Gewerbezone und in der Zone für öffentliche Bauten mögliche Gebäudehöhe deutlich um 43 und 30 Meter übertrifft. 

Damit weise die Antenne zwar «ein erhebliches vertikales Ausmass» auf, heisst es im Urteil. Der Standort liege aber in einer Flussebene, rundherum steige das Gelände an. Damit relativiere sich die Höhe der Anlage, visuell überrage sie den Horizont kaum. 

Baugesuch für Erhöhung der Sendeleistung

Sie komme zudem in rund 500 bis 800 Metern Entfernung vom Andelfinger Zentrum zu liegen: «Trotz der geplanten Höhe kann nicht gesagt werden, dass die Anlage und der historische Dorfkern von einem neutralen Beobachter im Zusammenhang gesehen werden», heisst es im Urteil. Die gemäss Gesetz geforderte befriedigende Einordnung und Gestaltung ist für das Gericht gegeben. 

Die im Februar 2021 von der Gemeinde Andelfingen erteilte Baubewilligung stützt das Baurekursgericht deshalb. In einem Punkt gibt es dem Rekurrenten aber Recht und ergänzt die Bewilligung um eine Auflage: Sollte der Mobilfunkbetreiber die maximale Sendeleistung zu einem späteren Zeitpunkt erhöhen wollen, muss er ein neues ordentliches Baugesuch einreichen. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (sda/pb)

Auch interessant

Anzeige

Firmenprofile

Sosag Baugeräte AG

Finden Sie über die neuen Firmenprofile bequem und unkompliziert Kontakte zu Handwerkern und Herstellern.

Reports

analyse

Kostenfreie Reports zur Bauindustrie

Jetzt noch mehr inhaltsstarke Quartalsanalysen, kostenlos für Baublatt Abonnent*innen. Neben der Baublatt Analyse, die neu «Baublatt Project Categories» heisst, erhalten Sie ab April 2025 zwei brandneue Reports als Zusatz. Erfahren Sie hier was «Baublatt Top Players» und «Baublatt Regional Projects» zu bieten haben – wie gewohnt digital, prägnant und graphisch auf den Punkt gebracht.

Dossier

Spannendes aus Print und Online für Abonnenten
© James Sullivan, unsplash

Spannendes aus Print und Online für Abonnenten

Dieses Dossier enthält die Artikel aus den letzten Baublatt-Ausgaben sowie Geschichten, die exklusiv auf baublatt.ch erscheinen. Dabei geht es unter anderem um die Baukonjunktur, neue Bauverfahren, Erkenntnisse aus der Forschung, aktuelle Bauprojekte oder um besonders interessante Baustellen.

Bauaufträge

Alle Bauaufträge

Newsletter abonnieren

newsico

Mit dem Baublatt-Newsletter erhalten Sie regelmässig relevante, unabhängige News zu aktuellen Themen der Baubranche.