Zürcher Kantonsrat stimmt Kompromiss zu Bauvorschriften an Seeufern zu
Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag den neuen Bauvorschriften an Seeufern zugestimmt. Umstrittene Bestimmungen zur Verbesserung der Seesicht und der maximal zulässigen Höhe von Mauern und Einfriedungen wurden zuvor entschärft.
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Goldküste am Zürichsee.
Im Seeuferbereich sollen neben den üblichen Bauvorschriften ergänzende Festlegungen in verschiedenen Bereichen gelten. Diese Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sorgte im Kantonsrat bereits bei der ersten Lesung Ende November für Streit.
Bürgerliche Kantonsräte störten sich insbesondere daran, dass künftig für eine bessere Sicht auf den See Mauern und Einfriedungen von Liegenschaften im Uferbereich nur noch 1,4 Meter hoch sein dürfen. Dies sei ein Eingriff in die Eigentumsfreiheit und die Gemeindeautonomie, kritisierten sie.
SVP, FDP, CVP, Grüne und EVP haben der Vorlage nun vor der Schlussabstimmung die Zähne gezogen. Der Kantonsrat stimmte mit 98 zu 61 Stimmen einem Antrag von Tobias Mani (EVP, Wädenswil) zu, der bezüglich der Sicherung der Seesicht den Begriff «dauernd» und die maximal zulässige Höhe von Hecken und Mauern von 1,4 Metern strich.
Im Gesetz erhalten, blieben hingegen die Bestimmungen zur Begrünung und ökologischen Gestaltung der Seeufer sowie die Berücksichtigung der künftigen Seeuferwege.
Der Meinungsumschwung bei den Grünen zwischen erster und zweiter Lesung kam bei den Befürwortern der strengeren Regeln schlecht an. Es sei Etikettenschwindel, von einem Kompromiss mit den Bürgerlichen zu sprechen, sagte Jonas Erni (SP, Wädenswil).
Hans-Peter Brunner (FDP, Horgen) zeigte sich froh darüber, dass der «Neiddebatte» mit dem Kompromiss ein Ende gesetzt werden könne. Die Schlussabstimmung ist mit 145 zu 2 Stimmen bei 18 Enthaltungen klar ausgefallen. Die Gesetzesrevision untersteht dem fakultativen Referendum. (sda)