12:08 BAUPRAXIS

Windturbinen in Tramelan: Baureglement wird nach Gerichtsurteil ergänzt

Teaserbild-Quelle: Roland Zumbuehl - Own work wikimedia CC BY-SA 4.0

Das Baureglement der Gemeinde Tramelan BE wird durch die Bestimmung ergänzt, dass Windturbinen mindestens 500 Meter Abstand haben müssen von Wohngebäuden. Dies hat das Bundesgericht entschieden, auch wenn der Artikel auf den ersten Blick dem zeitgleich angenommenen Quartierplan für einen Windpark auf der Montagne widerspricht. 

Gemeinde Tramelan im Kanton Bern

Quelle: Roland Zumbuehl - Own work wikimedia CC BY-SA 4.0

Blick auf Tramelan. (Symbolbild)

Sowohl den Quartierplan für den Bau von sieben Windturbinen auf der Montagne –  fünf auf dem Gemeindegebiet von Tramelan und zwei in der Gemeinde Saicourt –  als auch die Volksinitiative zur Ergänzung des Baureglements nahmen die Stimmberechtigten von Tramelan im März 2015 an. 

Die kantonalen Behörden verweigerten in der Folge jedoch die Bestätigung des neuen Baureglements. Sie begründeten ihren Entscheid damit, dass keinerlei öffentliches Interesse an dieser Bestimmung bestehe und die Realisierung des einzigen im Richtplan vorgesehenen Windparks damit verunmöglicht würde. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor. 

Kein toter Buchstabe 

Auch das Berner Verwaltungsgericht wies die Beschwerde von den zwei beschwerdeführenden Hausbesitzern ab, so dass diese ans Bundesgericht gelangten. Dieses hat ihnen nun Recht gegeben. Es räumt zwar ein, dass der geplante Windpark von nationalem Interesse sei, weil er jährlich über 20 Gigawatt-Stunden erzeugen soll. Dies gibt die Energieverordnung des Bundes so vor. 

Zudem sei der Windpark in den übergeordneten Plänen eingetragen. Weil laut Bundesgericht jedoch keine öffentliche Verpflichtung besteht, solche Projekte umzusetzen, könne eine kommunalen Baubestimmung nicht einfach nicht in Kraft gesetzt werden. Vielmehr müsse deren Gewicht im konkreten Fall dann bei einer umfassenden Interessenabwägung abgewogen werden. 

Wie aus dem vorliegenden Urteil hervor geht, sind derzeit noch zwei Beschwerden gegen den Quartierplan für den Windpark beim Bundesgericht hängig. (sda) 

(Urteil 1C_149/2021 vom 25.8.2022)

Auch interessant

Anzeige

Firmenprofile

People for Build GmbH

Finden Sie über die neuen Firmenprofile bequem und unkompliziert Kontakte zu Handwerkern und Herstellern.

Reports

analyse

Kostenfreie Reports zur Bauindustrie

Jetzt noch mehr inhaltsstarke Quartalsanalysen, kostenlos für Baublatt Abonnent*innen. Neben der Baublatt Analyse, die neu «Baublatt Project Categories» heisst, erhalten Sie ab April 2025 zwei brandneue Reports als Zusatz. Erfahren Sie hier was «Baublatt Top Players» und «Baublatt Regional Projects» zu bieten haben – wie gewohnt digital, prägnant und graphisch auf den Punkt gebracht.

Dossier

Spannendes aus Print und Online für Abonnenten
© James Sullivan, unsplash

Spannendes aus Print und Online für Abonnenten

Dieses Dossier enthält die Artikel aus den letzten Baublatt-Ausgaben sowie Geschichten, die exklusiv auf baublatt.ch erscheinen. Dabei geht es unter anderem um die Baukonjunktur, neue Bauverfahren, Erkenntnisse aus der Forschung, aktuelle Bauprojekte oder um besonders interessante Baustellen.

Bauaufträge

Alle Bauaufträge

Newsletter abonnieren

newsico

Mit dem Baublatt-Newsletter erhalten Sie regelmässig relevante, unabhängige News zu aktuellen Themen der Baubranche.