Weg am Sempachersee ohne Bewilligung saniert
Weil ein Mitarbeiter des Bauamts Sempach den bei einem Unwetter beschädigten Seeweg sanieren liess, ohne vorgängig eine Bewilligung einzuholen, ist er von der Staatsanwaltschaft mit einer Busse von 1000 Franken bestraft worden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Wie die Staatsanwaltschaft Luzern am Montag mitteilte, hat der Verantwortliche des Bauamts Sempach fahrlässig gegen das Bundesgesetz über die Fischerei, gegen das Wasserbaugesetz und gegen die Verordnung zum Schutz des Sempachersees verstossen.
Der Seeweg war im Winter 2018 bei einem Unwetter
teilweise weggespült worden. Nach einer notdürftigen Reparatur erteilte das
Bauamt Sempach im 2019 den Auftrag, den Weg mit Blocksteinen zu sanieren. Dabei
sei weder eine Bewilligung bei der für die Fischerei zuständigen Behörde
eingeholt worden, noch sei das Bauvorhaben den zuständigen kantonalen
Dienststellen gemeldet worden. (sda)
Quelle: WillYs Fotowerkstatt wikimedia CC BY-SA 4.0
Der Sempachersee im Kanton Luzern, Symbolbild.