Unregelmässigkeiten bei Asbest-Entsorgung im Tessin
Das Tessiner Departement für Bau, Umwelt und Verkehr hat in den letzten Monaten zahlreiche Entsorgungsunternehmen bezüglich Lagerung und Beseitigung von asbesthaltigem Material überprüft. Die Mehrheit hat sich nicht an die Vorgaben gehalten.
Quelle: Gemeinfrei
Amphibol-Asbestfasern, Symbolbild.
Konkret seien elf Entsorgungsunternehmen überprüft worden, schreibt das Tessiner Departement für Bau, Umwelt und Verkehr in einer am Dienstag verschickten Mitteilung. Bei sieben der kontrollierten Firmen sei der Sondermüll nicht korrekt gelagert und entsorgt worden. Die zuständige Tessiner Abteilung für Abfälle und belastete Standorte habe rechtzeitig intervenieren und eine Verbesserung der Situation erzielen können, heisst es weiter.
Zunahme von asbesthaltigem Bauschutt
2014 trat im Tessin ein neues kantonales Baugesetz in Kraft. Dieses sieht vor, dass alle Eingriffe an vor 1991 errichteten Gebäuden oder Installationen besonderer Vorsicht unterliegen. Insbesondere muss darauf geachtet werden, ob in den betreffenden Bauten Asbest oder andere gefährliche Materialien wie Blei vorhanden sei, schreibt das Departement für Bau, Umwelt und Verkehr weiter.
Das Gesetz schreibt überdies vor, dass diese Substanzen gesondert aufbewahrt und von speziell dazu befugten Firmen entsorgt werden müssen. In den letzten Jahren sei eine Zunahme von mit Asbest verseuchtem Bauschutt feststellbar, hält das Departement abschliessend fest. (sda/pb)