Baustopp wegen irrtümlicher Projektauflage
Die Sanierungsarbeiten auf der Seestrasse im zürcherischen Herrliberg müssen bis auf weiteres eingestellt werden: Das kantonale Tiefbauamt hatte das Instandsetzungsprojekt irrtümlich öffentlich aufgelegt – und prompt hat es Einsprachen gegeben.
Reine Instandsetzungsprojekte, bei denen die Strasse nicht baulich verändert wird, müssen gemäss Strassengesetz nicht öffentlich aufgelegt werden. Dies wäre auch den 1,1 Kilometer langen Abschnitt der Seestrasse in Herrliberg der Fall gewesen, lediglich für den neuen Fussgängerstreifen auf Höhe Seestrasse 115/116 war eine Auflage nötig gewesen. Wie die Baudirektion mitteilt, ist aber im März irrtümlicherweise jedoch nicht nur der neue Fussgängerübergang, sondern das gesamte Instandsetzungsprojekt öffentlich aufgelegt worden. Ein Fehler, den das kantonale Tiefbauamt erst aufgrund von drei Einsprachen feststelle, die innerhalb der Auflagefrist eingegangen waren und die verschiedene projektbezogene Begehren enthalten hatten.
Beim Tiefbauamt will man nun mit den Einsprechern das Gespräch suchen. Dann folgt die Projektfestsetzung durch den Regierungsrat, wogegen Rechtsmittel ergriffen werden können. Weil das Tiefbauamt kein Risiko eingehen will, werden die Bauarbeiten per 25. April eingestellt, bis das Strassenprojekt rechtskräftig festgesetzt ist.
Der Unterbruch hat Auswirkungen auf den Zeitplan: Die geplanten Belagsarbeiten und die damit verbundene Teilsperrung der Seestrasse, die vom 27. August bis 28. September vorgesehen waren, werden verschoben. Bis es weiter geht, kann die Strasse normal zweispurig und ohne Baustellen-Lichtsignal befahren werden. (mai/sda)