10:28 BAUPRAXIS

Ab September sind Solarpanels für Neubauten im Kanton Zürich Pflicht

Teaserbild-Quelle: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Im September tritt das neue Energiegesetz des Kantons Zürich in Kraft: Neubauten müssen ab dann einen Teil ihres Strombedarfs selbst erzeugen. Zudem dürfen alte Öl- und Gasheizungen in der Regel nur noch durch klimafreundliche Heizungen ersetzt werden.

Solaranlage auf Hausdach

Quelle: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Solaranlage auf Hausdach. (Symbolbild)

«Die Umsetzung des Gesetzes bringt den Kanton Zürich beim Klimaschutz einen entscheidenden Schritt voran», schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Donnerstag. Denn heute verursachten Öl- und Gasheizungen rund 40 Prozent der klimaschädlichen CO2-Emissionen. 

Der Ersatz eines Heizungssystems müsse aber vorausschauend geplant werden. Denn aufgrund des Ukraine-Kriegs und der Pandemie komme es derzeit teilweise zu Engpässen bei Materiallieferungen für neue Heizsysteme. Sollte eine alte Heizung unerwartet ausfallen, seien auf dem Markt mobile Mietheizungen zur Überbrückung erhältlich, heisst es weiter. 

Datum der Baubewilligung ist massgebend

Mit dem neuen Energiegesetz müssen neue Häuser so gebaut und ausgerüstet sein, dass der Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung möglichst gering ist. Ausserdem müssen Neubauten einen Teil ihres Strombedarfs selbst erzeugen, was laut Regierungsrat in der Regel mit Solarpanels erfolgen dürfte. 

Öl- und Gasheizungen sind bei neuen Häusern nicht mehr erlaubt. Bestehende Systeme am Ende ihrer Lebensdauer müssen durch klimafreundliche Heizungen ersetzt werden, sofern dies «technisch möglich und finanziell tragbar» ist. Der Kanton unterstütze den Umstieg mit Förderbeiträgen.

Massgebend für die neuen kantonalen Energie-Bestimmungen sind das Datum der Baubewilligung, nicht das Datum der Einreichung des Baugesuchs, wie es in der Mitteilung weiter heisst. 

Einfachere Bewilligung für Solaranlagen 

Damit Bauherren und Liegenschaftsbesitzer das Energiegesetz einfacher umsetzen können, arbeitet die Baudirektion derzeit an einer Revision der Bauverfahrensverordnung. 

Sie will das Bewilligungsverfahren für die Installation von Wärmepumpen vereinfachen. Zudem prüft sie Vereinfachungen für die Bewilligung von Solaranlagen. Diese Änderungen werden voraussichtlich im Januar 2023 in Kraft treten. 

Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich hatten die Änderung des Energiegesetzes am 28. November 2021 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von rund 62 Prozent angenommen. Der Regierungsrat hat nun dessen Inkrafttreten auf 1. September 2022 festgelegt. (sda/pb)

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