SBV erachtet Vorgaben der Suva zum Sonnenschutz als unnötig
In diesen Tagen hat die Suva mitgeteilt, dass ab nächstem Jahr während der heissen Sommermonate Bauhelme mit Nackenschutz und Sonnenblende obligatorisch sind. Laut dem Schweizer Baumeisterverband (SBV) schiessen solche Massnahmen am Ziel vorbei.
„Regulierungen aus dem Elfenbeinturm“ wie ein obligatorischer Nackenschutz seien realitätsfremd und könnten ohne Akzeptanz bei den Betroffenen sogar kontraproduktiv wirken, kritisiert der SBV in seinem Communiqué und verweist auf die Eigenverantwortung eines jeden einzelnen. Bauhelme mit Nackenschutz und Stirnblenden schaffen laut SBV unter anderem neue, sicherheitsrelevante Gefährdungen, weil sie beispielsweise das Sichtfeld einschränken können. Überdies moniert der Verband, dass die Suva mit solchen Regelungen die breite Akzeptanz von Präventions- und Schutzmassnahmen verspielt, welche sie in den letzten Jahren zusammen mit der Baubranche erarbeitet hat. Deshalb fordert der SBV in seiner Stellungnahme, dass die Suva die „unnötigen“ Vorgaben zum Sonnenschutz wieder zurücknimmt. Gleichzeitig verweist er darauf, dass ein wirksamer, praxisgerechter Schutz der Mitarbeiter vor starker Sonneneinstrahlung auch für den SBV ein wichtiges Thema ist und der Verband seit 1927 eine Beratungsstelle für Arbeitssicherheit betreibt. Das Bauhauptgewerbe sei wie kaum eine andere Branche sensibilisiert für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Derweil heisst es bei der Suva, dass durch UV-Strahlen bei der Arbeit verursachter Hautkrebs eine Berufskrankheit ist. Der Arbeitgeber sei daher verantwortlich für den Schutz seiner Mitarbeiter und müsse die entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Dazu zählt auch die Sonnencreme. Überdies empfiehlt die Suva, auch in den heissen Sommermonaten Juli und August immer ein T-Shirt zu tragen und wiederholt Sonnencreme zu verwenden. Des Weiteren rät sie zu einem Bauhelm oder je nachdem zu einer Mütze mit Nackenschutz und Sonnenblende. Dies ist ab nächstem Jahr für alle Mitarbeiter, die im Freien arbeiten, obligatorisch. Als zusätzliche – ab 2019 nicht obligatorische - Schutzmassnahmen schlägt die Suva vor, den Arbeitsplatz abzuschatten und Arbeiten an der Sonne zwischen 11 und 15 Uhr zu vermeiden. (mai/mgt/sda)
Informationen der Suva zum Sonnenschutz: www.suva.ch
Informationen des SBV zum Sonnenschutz: www.baumeister.ch