Prozess für Baubewilligung in Zürich soll bis 2024 vollständig digital sein
Die digitale Baugesuch-Eingabe ist im Kanton Zürich heute bereits möglich. Ganz ohne Papier geht es aber noch nicht. Das soll sich ändern: Der Regierungsrat hat einem Projekt für einen vollständig digitalen Bewilligungsprozess grünes Licht erteilt.
Quelle: Wu Yi, Unsplash
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Die elektronische Eingabe von Baugesuchen ist im Kanton Zürich schon heute möglich. Aber ganz ohne Papier und Medienbrüche funktioniert es noch nicht. Nun hat der Regierungsrat grünes Licht gegeben für die Realisierung des Projekts «eBaugesucheZH – Volldigital». Das Ziel ist ein vollständig digitaler Baubewilligungsprozess über die Applikation «eBaugesucheZH». Die nächsten Schritte in die digitale Zukunft sind definiert.
eBaugesucheZH in 32 Gemeinden eingeführt
Seit Februar 2020 ist die elektronische Plattform «eBaugesucheZH» in Betrieb und aktuell in 32 Gemeinden eingeführt, wie der Kanton Zürich am Donnerstag mitteilte. Das Baubewilligungsverfahren sei in dem Masse digitalisiert worden, wie es der gesetzliche Rahmen bisher zuliess. Das geltende Recht und der aktuelle technische Ausbau der Applikation liessen jedoch noch keine vollständig digitale Abwicklung des Baugesuchs zu, wie der Kanton festhält.
So müssen etwa zusätzlich zur digitalen Baueingabe noch mindestens zwei Papierexemplare des Baudossiers und der von Hand unterschriebenen Eingabequittung eingereicht werden. Auch einzelne Arbeitsschritte im Bewilligungsprozess, wie etwa die öffentliche Auflage und der Baurechtsentscheid, würden nicht automatisiert über die Plattform erfolgen. Dieser «Hybrid-Prozess» entspreche noch nicht dem Bedürfnis und Ziel eines vollständig elektronischen Verfahrens, heisst es weiter.
Vollständige digitale Baueingabe bis 2024
Um dies zu ändern, hat der Regierungsrat die Realisierung des Projekts «eBaugesucheZH – Volldigital» genehmigt. Das Projekt wird vom Amt für Raumentwicklung (ARE) der Baudirektion geführt und beinhaltet die Weiterentwicklung der bestehenden Applikation bis zirka 2024. Dies wird auf Basis eines Fachkonzepts erfolgen, das neben rechtlichen, fachlichen und technischen Aspekten auch die künftigen Abläufe und Arbeitsweisen der Bewilligungsbehörden dokumentiert.
Letztere wurden im Rahmen von Workshops mit Vertretern von kommunalen und kantonalen Verwaltungen ermittelt, um ein Gesamtbild der erforderlichen Massnahmen zu gewinnen. Daneben seien auch die Anpassungen der Rechtsgrundlage für den vollständig elektronischen Baubewilligungsprozess in Arbeit. Dazu wurde gemäss Mitteilung 2021 eine Vernehmlassung durchgeführt, welche zurzeit ausgewertet wird.
Schwerpunkte der digitalen Weiterentwicklung
Folgende Themenbereiche und Prozessschritte sollen im Zuge des Projekts innerhalb der Plattform «eBaugesucheZH» vollständig digitalisiert werden:
Digitale Signatur: Die digitale Signatur wird eingeführt und die Plattform wird in Zukunft digital signierte Dokumente auf deren Gültigkeit prüfen können. An einem Baugesuch beteiligte Personen werden auf Basis von Workflows die Dokumente des Baugesuchs digital signieren.
Meldeverfahren, Anzeigeverfahren und Vorentscheid: Für einfache Bauvorhaben, welche im Melde- oder Anzeigeverfahren abgewickelt werden, beispielsweise für Solaranlagen, wird es einen abgekürzten Eingabeprozess geben.
Digitale Publikation: Mit der Anbindung des kantonalen Amtsblatts an die Plattform werden Publikationen direkt aus dem Baudossier erfolgen und nach Ablauf der Frist wieder gelöscht.
Auflagenverwaltung: Daten zu offenen Auflagen für eine Baufreigabe werden von den Gemeinden bewirtschaftet. Um den gesamten Prozess zu vereinfachen und transparenter zu gestalten, werden diese künftig in die Plattform integriert.
Auflage/Akteneinsicht: Die Einsichtnahme in das Baudossier wird über die Plattform erfolgen, wo ein Antragsformular für die Akteneinsicht zur Verfügung gestellt wird.
Zustellungsbegehren: Während der öffentlichen Publikation sollen Zustellungsbegehren über ein einheitliches, integriertes Zustellungsformular auf der Plattform eingereicht werden. Interessierte erhalten danach über «eBaugesucheZH» den Baurechtsentscheid. Die Zustellungsbegehren werden in einer für die Gemeinde einsehbaren Liste geführt.
Eröffnung Entscheid: Sowohl der gesamtkantonale als auch der kommunale Baurechtsentscheid sollen digital signiert und eröffnet werden.
Elektronische Baugesuche vereinfachen Arbeitsschritte
Die Applikation «eBaugesucheZH» (portal.ebaugesuche.zh.ch) vereinfacht und strafft laut Mitteilung schon heute Arbeitsschritte und spart Papier. Gesuchsteller können über die Plattform ihre Baugesuche mit allen Dokumenten und Plänen rund um die Uhr und an jedem Ort elektronisch einreichen und haben jederzeit Einsicht in den Status ihres Baugesuchs. Auch die Kommunikation mit den Behörden sei über die Plattform effizienter.
Profitieren würden zudem auch die Bewilligungsbehörden, da sie damit mobiler und flexibler auf Baugesuchsunterlagen zugreifen können. Der Eingang des Baugesuchs beim Bauamt erfolgt elektronisch über die Plattform. Bei Gemeinden, die mit einer Bausoftware arbeiten, wird das Baugesuch direkt in die Bauverwaltung importiert. Gemeinden ohne Bausoftware laden das Gesuch hingegen herunter und verarbeiten es weiter.
Das Bauamt kann über «eBaugesucheZH» die erforderlichen Arbeitsschritte im Baubewilligungsprozess auslösen, wie unter anderem Unterlagen nachfordern, Stellungnahmen abgeben, Statusmeldungen versenden oder das Baugesuch bei Bedarf an die kantonale Leitstelle für Baubewilligungen weiterleiten.
Um die Digitalisierung voranzutreiben und den Erwartungen
von Bürgern an eine moderne Verwaltung gerecht zu werden, sei es wichtig, dass
die Behörden diese Entwicklung mitmachen und ihre Prozesse an die neuen
Gegebenheiten anpassen, heisst es weiter. Welche Gemeinden den digitalen Weg
bereits anbieten, ist auf der Webseite www.zh.ch/ebaugesuche
ersichtlich. (mgt/pb)