Privatpersonen sollen ihre Geodaten künftig den Behörden übergeben
Für die Raumplanung im Untergrund sollen Privatpersonen ihre geologischen Informationen künftig Kantonen und Bund zur Verfügung stellen. Der Bundesrat hat entsprechende Änderungen im Bundesgesetz über Geoinformation in die Vernehmlassung geschickt.
Quelle: Gemeinfrei
Privatpersonen sollen ihre geologischen Daten künftig offenlegen. Dies, damit es zum Beispiel beim Bau einer Erdwärmesonde nicht zu Nutzungskonflikten kommt.
Weil es für die Raumplanung im Untergrund an raumbezogenen,
geologischen Informationen fehlt, kommt es in den Bereichen Grundwasserschutz,
Erdwärmesonden, Deponien, Mobilität im Untergrund, Strom-, Wasser- und
Kommunikationsleitungen oder bei Tiefgaragen zu Nutzungskonflikten. Mit der Verpflichtung
für Privatpersonen soll diese Lücke geschlossen werden.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Mai
entsprechende Änderungen im Bundesgesetz für Geoinformationen in die
Vernehmlassung geschickt. Damit soll eine rechtliche Grundlage geschaffen
werden, um künftig geologische Daten von Privaten den Kantonen und dem Bund für
die Planung im Untergrund zur Verfügung zu stellen. Auch Daten aus Plangenehmigungsverfahren
zählen dazu.
Regelung zur Nutzung des Untergrundes
Das Geoinformationsgesetz regelt daneben neu auch die
Erhebung und Zusammenführung geologischer Daten auf Stufe Bund. Grundsätzlich
sind die Kantone für die geologischen Daten zuständig.
Laut der Botschaft zum Gesetz, verfügten heute jedoch «nur
knapp ein Drittel der Kantone» über eine aktualisierte Regelung zur Nutzung des
Untergrundes. So stammt die Gesetzgebung in drei Kantonen aus dem 19.
Jahrhundert, in zehn fehle eine spezifische Regelung vollständig.
Mit der Vorlage setzt der Bundesrat die Ergebnisse des vom
Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und des Bundesamt für Landestopografie
(swisstopo) erarbeiteten Berichtes von Dezember 2018 um. Die Vernehmlassung
läuft bis am 20. September 2021. (pb/mgt/sda)