Ortsbildschutz: Erfolgreicher Rekurs des ZVH gegen Projekt in Katzenrüti (ZH)
Erfolg für den Zürcher Heimatschutz (ZVH): Er hatte gegen drei Neubauten und einen Ersatznaubau rekurriert, die im zu Rümlang gehörenden Weiler Katzenrüti hätten entstehen sollen. Katzenrüti ist im Inventar der regionalen Ortsbilder des Kantons Zürich gelistet. Das Baurekursgericht hat den Rekurs gut geheissen und die Eigentümerschaft hat ihr Baugesuch nun zurückgezogen. Dies teilte der ZVH mit.
Der Weiler mit rund zwei Dutzend Gebäuden liegt auf einer unverbauten Hangterrasse, umgeben von Wiesen, Äckern und Obstbäumen, oberhalb des Naturschutzgebiets Katzensee. Die viel befahrene Kantonsstrasse zwischen Rümlang Richtung Regensdorf zerteilt den Weiler gewissermassen. Links und rechts säumen zwischen dem 17. Jahrhundert und dem Beginn des 20. Jahrhunderts erbaute, giebel- und traufständige Häuser die Strasse. Am nördlichen Dorfausgang befindet sich das Kleinjogghaus, wo einst Jakob Gujer lebte. Der Bauernpionier hatte im 18. Jahrhundert die Kartoffel eingeführt, die Düngung verbessert und ein System der Be- und Entwässerung angelegt.
Drei Neubauten und ein Ersatzneubau
Es sind drei Neubauten und ein Ersatzneubau vorgesehen gewesen. Gemäss ZVH wäre der Dorfeingang neu mit einer als Schopf kaschierten Einfahrt eines Autolifts zum Parkhaus markiert worden, ergänzt mit einem grossvolumigen Einfamilienhaus gleich nebenan. „Beides als klotziger Blickfang zum verträumt auf der Hangterrasse liegenden Weiler“, wie es weiter heisst.
Der ans Wohnhaus angebaute Oekonomieteil des Vielzweckbauernhauses Katzenrütistrasse 309 hätte rückgebaut und mit einem Apartmenthaus ersetzt werden sollen. Unmittelbar angrenzend sollte ein lang gezogenes Mehrfamilienhaus die Lücke des Hofraums bis zur Strasse und bis zum Landwirtschaftsgebiet ausfüllen. Wie der ZVH festhält, wäre es zwischen die beiden Inventarobjekte von 1899 und 1681 „hineingezwängt“ worden. Lediglich das Wohnhaus des Vielzweckbauernhauses wäre denkmalgeschützt im Bestand renoviert worden.
„Missachtung der Kernzonenvorschriften“
Die Gemeinde hatte dieses laut ZHV „jede Massstäblichkeit“ sprengende Bauprojekt in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Amt für Raumentwicklung begleitet. Die Baudirektion als oberste Hüterin des regionalen Ortsbildschutzes hatte das Bauprojekt in einer Gesamtverfügung gutgeheissen, in der Folge Rümlangs Gemeinderat auch. Darauf rekurrierte der Heimatschutz gegen diese Pläne, oder vielmehr „gegen die Missachtung der Kernzonenvorschriften“ und den Abbruch des Ökonomieteils.
Das Baurekursgericht liess sich überzeugen und votierte einstimmig zugunsten des ZVH und eines Nachbarn. Der Inventarstatus beziehe sich nicht nur auf das Wohnhaus, sondern auf das ganze Vielzweckbauernhaus (inklusive Ökonomieteil), woraus sich ergibt, dass der Ökonomieteil nicht einfach abgebrochen und ersetzt werden darf. Das Mehrfamilienhaus im Hofraum verletzt laut den Richtern sowohl Abstandsvorschriften als auch Vorschriften der Landwirtschaftszone. Die Autoliftsäule zur Tiefgarage am Ortseingang sei zu hoch, das Einfamilienhaus zu gross und die den Hof begrenzende Hecke habe dort zu bleiben, so der mündlich begründete Entscheid des Baurekursgerichts.
Nicht zum ersten Mal hat das Baurekursgericht in Katzenrüti Einfluss genommen. Es ist der zweite Baurekursentscheid gegen einen Bauentscheid der Gemeinde Rümlang in Katzenrüti. Der erste Fall betraf das gegenüberliegende Vielzweckbauernhaus Katzenrütistrasse 304, wo vier Reihenhäuser zu nahe an der Landwirtschaftszone projektiert gewesen waren. (mgt/mai)