Nidwalden publiziert Praxishilfe zu neuem Planungs- und Baurecht
Die Nidwaldner Gemeinden erhalten Unterstützung bei der Umsetzung des neuen Planungs- und Baugesetzes. Um eine einheitliche Umsetzung zu fördern, hat der Kanton seine Praxishilfe überarbeitet und stellt diese online zur Verfügung.
Für Baubewilligungsverfahren seien die Gemeinden zuständig, schreibt der Kanton in einer Mitteilung von Dienstag. Die Totalrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetztes brachte eine gewichtige Änderung, was die Bebaubarkeit eines Grundstücks betrifft. So wird der Nutzkörper neu über das sogenannte Hüllenmodell berechnet – die Geschossigkeit und Ausnützungsziffer fallen weg.
Die Einführung des Hüllenmodels und die Harmonisierung von Baubegriffen erfolgen gemeindeweise, sobald die kommunalen Bau- und Zonenreglemente sowie Nutzungspläne rechtsverbindlich angepasst wurden. Als erste Gemeinden haben dies laut Mitteilung Stansstad und Hergiswil auf den 1. Januar 2024 umgesetzt. Im laufenden Jahr folgen nun die nächsten Kommunen.
Einheitliche Anwendung im Kanton
Im Zuge der kommunalen Umsetzungsarbeiten seien Fragen zur Auslegung des kantonalen Rechts aufgetaucht, heisst es weiter. Auf Wunsch der Gemeinden hat der Kanton seine Antworten nun in einer sogenannten Praxishilfe gesammelt, die er allen Gemeinden online zur Verfügung stellt.
«Dadurch können wir unseren Teil dazu beitragen, dass das Planungs- und Baurecht über den ganzen Kanton einheitlich angewendet wird», so Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer in der Mitteilung. Die Publikation kann von allen eingesehen werden, die Auslegungsfragen zum neuen Recht haben.
Rotzer-Mathyer betont aber: «Bei der Praxishilfe handelt es sich, wie der Name bereits sagt, um eine Hilfestellung. Sie erfüllt weder den Anspruch auf Vollständigkeit, noch ist sie rechtsverbindlich.» Laut Mitteilung soll die Publikation halbjährlich geprüft und aktualisiert werden. (pb/mgt/sda)
Zur Praxishilfe: www.nw.ch