Handelsverbot für illegales Holz
In der Schweiz darf illegal gefälltes Holz nicht mehr gehandelt werden. Der Nationalrat hat die entsprechende Änderung des Umweltschutzgesetzes verabschiedet.
Quelle: Archiv Baublatt
Tropenholz, gefällte Urwaldriesen
Die eidgenössischen Räte haben den Bundesrat in Sachen Umweltschutzgesetz korrigiert: Der Magistrat hatte beantragt, dass Holzhändler nur dokumentieren müssen, woher sie ihre Produkte beziehen und an wen sie diese weiterverkaufen. Damit hatte er sich allzu wirtschaftsfreundlich gezeigt und die Anliegen von Umweltschutzorganisationen ignoriert.
Doch nun ist eine strengere Holzdeklaration im Umweltschutzgesetz festgeschrieben: Art und Herkunft des Holzes müssen nun gegenüber dem Konsumenten deklariert werden. Der Nationalrat hat letzte Differenzen zum Ständerat bereinigt und das entsprechend verschärfte Gesetz angenommen.
Diese Holzdeklaration war ein Anliegen von Umwelt- und Konsumentenschutzorganisationen wie Pro Natura, Swissaid oder de Bruno Manser Fonds. Die Institutionen hatten ihre Forderung mit einer von 12'000 Personen unterzeichneten Petition untermauert
Palmöl-Regel
Aber nicht nur für Holz, auch für andere Produkte oder Rohstoffe kann der Bundesrat nun Regeln für den Handel festlegen. Konkret soll verhindert werden, dass Anbau, Abbau oder Herstellung des Holzes oder der Holzprodukte die Umwelt belasten oder natürliche Ressourcen gefährden. Diese Regelung zielt vor allem auf das Palmöl ab, dessen Anbau und Gewinnung dramatische Umweltschäden verursachen.
Die Gesetzesänderung soll daneben auch Handelshemmnisse gegenüber der EU abbauen: Mit den angenommenen Änderungen entspricht das Umweltschutzgesetz neu der europäischen Holzhandelsverordnung. Zuvor hatte die Schweiz, anders als die EU, keine gesetzlichen Mittel gehabt, um Handel mit Holz aus illegalem Holzschlag zu stoppen. (MGT/bk)