11:44 BAUPRAXIS

Mehr Solaranlagen in ISOS-A-Gebieten im Baselbiet möglich

Teaserbild-Quelle: Rudolpho Duba / pixelio.de

Der Kanton Baselland hat die Richtlinien für Solaranlagen in ISOS-A-Gebieten ausserhalb der Kernzonen angepasst. Neu können in mehr als drei Viertel dieser Gebiete vereinfacht Solaranlagen bewilligt werden, sofern diese «genügend angepasst» sind.

Solaranlagen auf Hausdächern

Quelle: Rudolpho Duba / pixelio.de

Solaranlagen auf Hausdächern. (Symbolbild)

Im Baselbiet brauche es heute bereits bei 93 Prozent der Dachflächen in Bau- und Landwirtschaftszonen keine Bewilligung für Solaranlagen, wie der Regierungsrat am Mittwoch mitteilte. Eine einfache Meldung genügt. Bei den übrigen sieben Prozent der Dachflächen konnten gemäss Mitteilung auf gut zwei Dritteln der Dachflächen «genügend angepasste» Solaranlagen bewilligt werden. 

Somit führe die bisherige Umsetzung der Bundesvorgaben nur in etwa zwei bis drei Prozent der Siedlungsfläche zu einer negativen Beantwortung eines Gesuchs, wie der Regierungsrat festhält. Mit den angepassten Richtlinien der kantonalen Denkmalpflege soll dieser Prozentsatz nun noch weiter reduziert werden.   

Solaranlagen auf ISOS-A-Gebieten 

Solaranlagen sind prinzipiell in Kernzonen und Schutzzonen sowie bei durch Bund oder Kanton geschützten Bauten und Anlagen bewilligungspflichtig. Bei den sogenannten ISOS-Gemeinden – die rund ein Drittel aller Baselbieter Kommunen ausmachen – müssen höhere Schutzziele eingehalten werden. Das Bundesinventar für schützenswerte Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) führt hierbei auch Gebiete auf, die ausserhalb der Kernzonen liegen. 

Genau für diese Gebiete hat die Denkmalpflege nun basierend auf den gesetzlichen Bestimmungen eine Lockerung der Kriterien erarbeitet. Damit könnten neu auf rund 77 Prozent dieser ISOS-A-Gebiete ausserhalb von Kernzonen Solaranlagen bewilligt werden, sofern diese «optisch genügend angepasst seien», wie der Regierungsrat in der Mitteilung schreibt.  

Die strengeren Kriterien gelten aber weiterhin für kantonal geschützte Objekte, ISOS-Gebiete sowie Baugruppen und Einzelelemente mit Erhaltungsziel A, sofern diese in Kernzonen liegen oder gemäss ISOS eine besondere Bedeutung aufweisen. 

Wegleitung wird Gemeinden zugestellt 

Der Schweizerische Fachverband für Sonnenenergie Swissolar erachte den vorliegenden Ansatz mit der differenzierten Betrachtung der ISOS-Gebiete und die Kriterien als nachvollziehbar, heisst es weiter. Die Wegleitung mit den Richtlinien wird in den kommenden Tagen im Internet aufgeschaltet und den Gemeinden zugestellt. 

Eigentümer, denen es wegen Denkmal- oder Umweltschutz nicht möglich ist, eine eigene Solaranlage zu installieren, könnten laut Regierungsrat bei einem Anbieter Sonnenstrom kaufen. Die Stromproduktion sei auf grossen Dächern effizienter als in kleinteiligen historischen Ortskernen – und die Beteiligung an einer grösseren Anlage deshalb aus ökonomischer Sicht oft sinnvoller. (mgt/pb)


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