13:28 BAUPRAXIS

Luxram-Gebäude in Goldau SZ darf vorderhand nicht abgerissen werden

Teaserbild-Quelle: ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv / SIK_04-E1002-040

Eins zu Null für den Schwyzer Heimatschutz: Das Bundesgericht hat in einer suprovisorischen Verfügung den Abbruch des Luxram-Gebäudes in Goldau untersagt. – Um das Gebäude der letzten Glühbirnenfabrik der Schweiz und Europas schwelt schon länger ein Streit.

Glühbirnenfabrik Luxram AG in Goldau SZ

Quelle: ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv / SIK_05-IKS-SZ-1517-019

Die einstige Glühbirnenfabrik im 2015.

Wer mit dem Zug den Bahnhof von Arth-Goldau passiert, fährt an einem Stück Industriegeschichte vorbei: an der ehemaligen Glühbirnenfabrik der Luxram Licht AG in Goldau. Bis 1996 sind ihren Räumen Glühbirnen hergestellt worden, danach verlegte man ihre Produktion nach Immensee. Dies, weil das Fabrikgebäude in Goldau verkauft wurde.  Aber auch hier waren der Herstellung der Leuchtmittel nur noch wenige Jahre beschieden: 2019 wurde hier die letzte Glühbirne produziert, der Verkauf der Leuchtmittel in der EU und in der Schweiz wurde verboten. 

Da das Gelände südlich des Bahnhofs zum Entwicklungsschwerpunkt Arth-Goldau gehört, soll die Fabrik wie drei weitere einst als potenziell schutzwürdig eingestufte Objekte Neubauten weichen. Im Dezember 2021 Jahren hatte der Regierungsrat entschieden, alle fraglichen Bauten nicht ins Kantonale Schutzinventar aufzunehmen, obwohl das Beurteilungsgremium empfohlen hatte, die Fabrik zu erhalten.

Fabrikareal mit Quecksilber belastet

Wie der Kanton damals mitteile, hatte eine in Auftrag gegebene Untersuchung zur Quecksilberbelastung des einstigen  Industrieareals gezeigt, dass die Gebäudesubstanz des Luxram-Hauptgebäudes durch den jahrelangen Einsatz von Quecksilber «sehr stark kontaminiert» sei. Die Abklärungen hätten eine sehr starke Belastung der Raumluft ergeben, die die geltenden Richtwerte für die Innenraumluft massiv überschreite, hiess es weiter. «Um die Belastung der Raumluft auf ein Niveau zu senken, das langfristig eine gesundheitlich unbedenkliche Nutzung des Gebäudes als Büros oder Wohnungen ermöglichen würde, wären gemäss der Studie umfangreiche und tiefgreifende Sanierungsarbeiten nötig.» Laut jener Mitteilung besteht auch das Risiko, dass auch nach einer Sanierung bei den Nutzerinnen und Nutzern des Gebäudes gesundheitliche Schäden «nicht vollumfängliche ausgeschlossen» werden können.   - Vor diesem Hintergrund erachtete der Regierungsrat die als unverhältnismässig.

Glühbirnenfabrik Luxram AG in Goldau SZ

Quelle: ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv / SIK_04-E1002-040

Blick auf das Fabrikareal im Winter 2010.

Der Schwyzer Heimatschutz wehrte sich gegen das Aus der Fabrik und erhob Beschwerde gegen die Abbruchbewilligung. Vergangenen Juli wies der Regierungsrat diese ab. Der Heimatschutz legte darauf abermals erfolglos Beschwerde gegen den Beschluss ein. Beim  Luxram-Gebäude handle es sich bekanntlich um ein schützenswertes und aus unserer Sicht schutzfähiges Baudenkmal, welches nicht abgerissen werden dürfe, begründete Isabelle Schwander, Präsidentin des Schwyzer Heimatschutzes, damals diesen Schritt gegenüber der Luzernerzeitung. Die Frage über den Erhalt des Luxram-Gebäudes sei Bestandteil der laufenden Nutzungsplanung. Es sei daher abwegig, während dieses laufenden Planungsverfahrens das Gebäude abreissen zu wollen. Weiter fehlten laut Schwander im Abrissgesuch zum Beispiel «notwendige Angaben über die Entsorgung des mit Quecksilber und Asbest belasteten Materials».

Erfolg für den Schwyzer Heimatschutz

Doch jetzt ist der Heimatschutz mit seinem Anliegen durchgekommen:  Um den sofortigen Abbruch des Luxram-Gebäudes zu stoppen, reichte er eine Beschwerde ein und verlangte eine aufschiebende Wirkung verlangt. Das Bundesgericht hat diese Forderung nun gutgeheissen und untersagte in einer superprovisorischen Verfügung den Abbruch der Fabrik. Dies teilte die Denkmalschutzorganisation gestern mit. «Bis zum Entscheid über das Gesuch um aufschiebende Wirkung haben alle Abbruchmassnahmen zu unterbleiben», heisst es im Bundesgerichtsurteil. 

Das Vorgehen der Gemeinde Goldau wird vom Schwyzer Heimatschutz kritisiert: Sie halte sich nicht an die Vorgaben des Raumplanungsgesetzes. Dieses siehe vor, zuerst eine Richtplanung und danach ein Nutzungsplanungsverfahren durchzuführen, bevor über einen allfälligen Abbruch entschieden werde. Zwar hat die Gemeinde laut Heimatschutz eine Nutzungsplanung gestartet, aber gleichzeitig den Rückbau einiger Häuser befürwortet, «über welche zuerst in einer umfassenden Gesamtschau in der Nutzungsplanung zu entscheiden wäre». Des Weiteren fordert die Organisation, dass ein Entsorgungskonzept vorgelegt wird damit eine Gefährdung der Bevölkerung oder eine Verunreinigung des Grundwassers ausgeschlossen werden kann. (mai)




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