Kanton Zürich: Bäume und Durchlüftung gegen die Hitze
Die Zürcher Baudirektion hat eine Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) in die Vernehmlassung geschickt, um die Hitze in Siedlungsgebieten zu mindern. Neben Begrünung und entsiegelten Böden soll auch im Untergrund weniger gebaut werden.
Quelle: Roland Fischer, Zürich (Switzerland), wikimedia CC BY-SA 3.0
Mit der Vorlage sollen unter anderem Bäume einfacher gepflanzt werden können. im Bild: Das Bauschänzli in der Stadt Zürich.
Hitzeperioden kommen im Zuge des Klimawandels immer häufiger
vor und werden länger und heisser. Insbesondere Städte und Agglomerationen leiden
unter der steigenden Hitzebelastung. So kann die Temperatur in dichtbesiedelten
Gebieten um bis zu 10 Grad höher liegen als im Umland. In so einem Fall spricht
man vom sogenannten «Hitzeinseleffekt».
Durchgrünte Siedlungen und unversiegelte Flächen
Bauten und Anlagen heizen sich durch die Sonneneinstrahlung während des Tages auf und geben die gespeicherte Wärme nachts wieder ab. Auch versiegelte Flächen speichern Wärme und verhindern, dass verdunstendes Wasser eine kühlende Wirkung entfaltet. Gebäude können ausserdem Durchlüftungsachsen und Kaltluftkorridore blockieren, was ein nächtliches Abkühlen erschwert.
Um die sommerliche Hitzebelastung massgeblich zu mindern, braucht
es durchgrünte Siedlungen mit schattenspendenden Bäumen, unversiegelten Flächen
sowie kühlenden Wasserelementen, wie die Zürcher Baudirektion am Montag mitteilte.
Bereits heute würden viele Gemeinden entsprechende Regelungen in ihren Bau- und
Zonenordnungen aufnehmen wollen.
Aufgrund der fehlenden planungsrechtlichen Grundlagen ist
dies jedoch nur beschränkt möglich. Vor diesem Hintergrund hat die
Baudirektion eine Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) in die
Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage soll die nötigen Instrumente für die
Nutzungsplanung schaffen, damit Gemeinden gezielt Hitze-Massnahmen umsetzen
können.
Bäume als Kimaanlage der Stadt
«Bäume sind die Klimaanlage der Stadt», sagte Baudirektor
Martin Neukom vor den Medien. Mit der Vorlage sollen deshalb unter anderem
Bäume einfacher gepflanzt werden können. Dies etwa, in dem die heute geltenden
Grenzabstände angepasst werden. Neu sollen Bäume nur noch einen Abstand von
zwei Metern zu einem angrenzenden Grundstück einhalten müssen.
Bisher galt für grosse Exemplare ein Abstand von acht
Metern, für kleinere einer von vier Metern. Damit die natürlichen Hitzeminderer
aber überhaupt erst wachsen können, muss auch der Untergrund frei sein. So
können beispielsweise über einer Tiefgarage keine Bäume gepflanzt werden. Bei unterbauten
Gebieten versickert zudem kein Wasser.
Gemeinden sollen deshalb die Möglichkeit erhalten, die unterbauten Flächen einzuschränken. Dazu sind zwei Varianten in der Vernehmlassung: Entweder soll der unterbaubare Anteil der gesamten Grundstücksfläche eingeschränkt werden können, oder der unterbaubare Anteil der Grünfläche.
Weiter sollen Kommunen künftig den Baumbestand in ganzen Gebieten schützen können. Gegenwärtig können sie nur einzelne Bäume unter Schutz stellen. Dazu sollen auch Dach- und Fassadenbegrünungen vorgeschrieben werden können.
So wenig versiegeln wie möglich
Zum Abkühlungsplan der Baudirektion gehört zudem auch die
Sicherung der Kaltluftströme, die erhitzte Gebiete in der Nacht abkühlen. Denn je nachdem in welcher Ausrichtung Gebäude gebaut werden, blockieren sie unter Umständen diese Kaltluftkorridore. Gemeinden sollen deshalb eingreifen können, wenn
diese bedroht sind.
Bei den Vorgaben handelt es sich vor allem um
«kann»-Bestimmungen. «Gemeinden, die diese unnötig finden, müssen nichts
machen», sagte Neukom weiter. Einzig bei versiegelten Flächen will der Regierungsrat
durchgreifen. Dort soll künftig gelten: So wenig versiegeln wie möglich. Ein
neuer Parkplatz beispielsweise müsste dann so gestaltet werden,
dass Wasser versickern kann.
Die PBG-Teilrevision ist vom 17. Mai bis 31. August in der Vernehmlassung. (pb/mgt/sda)