Jura: Bundesgericht lehnt Beschwerde gegen Tiefengeothermie-Projekt ab
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Einwohnern der Gemeinde Haute-Sorne JU gegen ein Tiefengeothermie-Projekt abgewiesen. Das geplante Kraftwerk soll 6000 Haushalte mit Strom beliefern.
Nachdem Ende Juni eine Initiative gegen Tiefengeothermie im Kanton Jura vom dortigen Verfassungsgericht für ungültig erklärt worden ist, kann das Projekt gestartet werden. Das Bundesgericht hat in einem am Donnerstag publizierten Urteil alle Rügen der Anwohner abgewiesen. Gemäss den Erwägungen der Lausanner Richter tangiert das Vorhaben weder die Eigentumsgarantie, noch müsse eine Konzession vergeben werden. Die Beschwerdeführer machten zudem geltend, das Obergericht des Kantons Jura sei in seinem Entscheid nicht auf den Wertverlust der Immobilien durch das Projekt eingegangen. Dies muss gemäss Bundesgericht im Rahmen des vorliegenden Bewilligungsverfahrens auch nicht geschehen.
Bis zu 5000 Meter tief
Die Geo-Energie Suisse SA plant in Haute-Sorne ein Kraftwerk mit einer Leistung von maximal fünf Megawatt. Vor den ersten Bohrungen muss ein seismisches Überwachungssystem installiert werden. Angewendet wird das "Multiriss-Verfahren". Dabei wird gemäss Geo-Energie mit gezielter hydraulischer Stimulation im kristallinen Grundgebirge Wasserdurchlässigkeit erzeugt. Dies erfolgt in einer Tiefe von 4000 bis 5000 Metern.
Das Erdbebenrisiko wurde von den jurassischen Behörden als akzeptabel eingestuft. Grössere Schäden an Gebäuden werden ausgeschlossen. Hingegen könne es zu kleineren Schäden an Häusern kommen. (sda)
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