Holzfassaden: Vom Dürfen und Müssen
Gebäudeverkleidungen aus Holz sind wieder angesagt. Doch was ist bei der Planung und Ausführung von Holzfassaden Pflicht und was Kür? Holzbauexperte Hanspeter Kolb von der Berner Fachhochschule in Biel erläutert.
Quelle: zvg
Werkhof Sprengi in Emmenbrücke LU: Einen edlen Look verleiht dem Bau druckimprägniertes Tannenholz, das nach der Montage geölt wurde.
«Bei der Gestaltung der Holzverkleidung hat der Architekt sehr viel Spielraum», betont Hanspeter Kolb, Professor für Holzbau und Brandschutz an der Berner Fachhochschule in Biel. «In der Ausführung kommt der Unternehmer dann aber in den Bereich des Müssens – und damit zu Normen, die den Stand der Technik abbilden.» Normen seien aber kein Gesetz, weshalb auch bei diesen ein bestimmter Spielraum bestehe. «SIA-Normen werden etwa erst verbindlich, wenn sie im Werkvertrag aufgeführt sind», so Kolb.
Empfehlenswert ist, bei der Planung auf die Merkblätter zurückzugreifen, die Branchenorganisationen wie Lignum oder der Verband Schweizerischer Hobelwerke kostenlos zur Verfügung stellen (Downloads Merkblätter: siehe unten). Und dies aus praktischen und juristischen Gründen, wie Kolb erläutert: «Im Schadensfall wird sich auch ein Experte oder Richter auf diese Dokumente abstützen, die den Stand der Technik wiedergeben», erläutert Kolb. «Es ist deshalb sinnvoll, sich bereits bei der Planung mit Richtlinien zu beschäftigen.» Grosse Bedeutung misst der BFH-Professor in der Planungsphase aber auch der Beratung des Bauherrn zu: «Dieser ist dafür zu sensibilisieren, dass sich seine Fassade zwingend verändern wird, weil Holz nun einmal arbeitet.» Der Bauherr sei von den beteiligten Fachleuten sinnvollerweise gleichzeitig in die Pflege der Holzverkleidung einzuführen, so Kolb weiter.