Hochhüsliweid Luzern: Baurecht für Wohnbaugenossenschaft
Der Stadtrat von Luzern will der SBL Wohnbaugenossenschaft Luzern das städtische Areal an der Hochhüsliweid im Baurecht abgeben. Es soll für 70 Jahre gelten. Bis 2024 soll auf dem Gebiet eine autoarme Siedlung mit 88 Wohnungen realisiert werden. Der Grosse Stadtrat wird am 31. Januar über das Geschäft befinden.
Quelle: SBL Luzern
Hochhüsliweid-Quartier in Luzern.
Seit 2012 ist die Stadt Luzern verpflichtet, den Anteil an gemeinnützigen Wohnungen innerhalb von 25 Jahren auf 16 Prozent zu erhöhen. So wollte es der Stimmbürger. Um das Ziel zu erreichen, wurde in der Wohnraumpolitik festgelegt, welche städtischen Areale dafür geeignet sind. Das Areal an der Hochhüsliweid gehört dazu. Deshalb wurde es letztes Jahr ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt die SBL Wohnbaugenossenschaft. Sie soll das Gebiet für 70 Jahre im Baurecht erhalten und dafür einen jährlichen Baurechtszins von mindestens 271'840 Franken entrichten. Dieser basiert auf einem Basislandwert von knapp 13,6 Millionen Franken. Wie die Stadt in einer Mitteilung schreibt, wird der Grosse Stadtrat voraussichtlich am 31. Januar über den Baurechtsvertrag entscheiden.
Die Genossenschaft, die an der Hochhüsliweid bereits Wohnungen besitzt, will auf dem Areal rund 88 Wohnungen realisieren. Die Siedlung soll autoarm sein, weshalb neben 300 gedeckten Veloabstellplätzen ergänzende Mobilitätsangebote wie elektrische Cargo-Bikes geschaffen werden sollen. Die SBL strebt ausserdem eine Zertifizierung «Gold» nach SNBS an. Gleichzeitig wird der Gebäudestandard 2015 durch den SIA-Effizienzpfad Energie erfüllt.
Stimmt der Grosse Stadtrat dem Baurechtsvertrag zu, soll im laufenden Jahr ein Architekturwettbewerb durchgeführt werden. Läuft alles nach Plan, können die neuen Wohnungen im Frühling 2024 bezogen werden. (pd/mt)