Entschlacktes Berner Raumplanungsrecht geht in Vernehmlassung
Die geplante Entschlackung des Berner Raumplanungsrechts ist einen Schritt weiter: Der Kanton Bern hat mehrere Änderungen des kantonalen Baugesetzes in eine Vernehmlassung geschickt. Es geht um Massnahmen, welche der Kanton Bern und die bernischen Gemeinden gemeinsam in einem «Kontaktgremium Planung» erarbeitet haben.
Der Verband Bernischer Gemeinden (VBG) und Regierungsrätin Evi Allemann stellten die Massnahmen im vergangenen November vor. So soll es künftig zu Beginn eines Planerlassverfahrens ein obligatorisches Startgespräch zwischen der Gemeinde und dem kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) geben.
Es wird der frühzeitigen gegenseitigen Information dienen und dazu beitragen, offene Fragen frühzeitig zu klären. Das teilte die Kantonsregierung am Freitag mit. Künftig sollen zudem Gemeinden die für die Vorprüfung ihrer Pläne erforderlichen Amts- und Fachberichte selber einholen können und mit den zuständigen Stellen bereinigen. Diese Teildelegation des Vorprüfungsverfahrens ist freiwillig.
Mit einer Präzisierung der Bauverordnung will der Kanton Bern klarstellen, dass sich die Prüfung von kommunalen Planungen durch das AGR grundsätzlich auf die Rechtmässigkeit und die Übereinstimmung mit übergeordneten Planungsvorgaben beschränkt. Die Zweckmässigkeitsbeurteilung wird Sache der Gemeinden.
In Umsetzung einer vom Grossen Rat überwiesenen Motion soll zudem die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) nicht mehr beigezogen werden, wenn bereits ein anerkanntes qualitätssicherndes Verfahren durchgeführt worden ist.
Damit wird laut Regierungsrat für das erstinstanzliche Planerlassverfahren die gleiche Regelung vorgeschlagen, die bereits heute im Baubewilligungsverfahren gilt. Weiter werden die Anforderungen an qualitätssichernde Verfahren definiert und die Verwendung der Begriffe in der Baugesetzgebung wird vereinheitlicht. Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. November.
Kontaktgremium nach Spannungen
Das Kontaktgremium Planung» wurde Mitte 2019 geschaffen, weil die Gemeinden seit längerem eine Vereinfachung der Zusammenarbeit forderten. Mit den Verschärfungen des Raumplanungsrechts der letzten Jahre waren Planungsverfahren zunehmend komplexer und aufwändiger geworden. Dies schaffte auch Reibungsflächen zwischen dem Kanton und den Gemeinden.
Beim AGR wuchs die Geschäftslast derart an, dass Vorprüfungen von Raumplanungsvorhaben oft nicht innert der dreimonatigen Frist durchgeführt werden konnten. Die Gemeinden wiederum monierten die zähen Verfahren und hatten das Gefühl, das AGR fahre ihnen mit seinen umfangreichen und detaillierten Vorprüfungsberichten mit vielen Genehmigungsvorbehalten an den Karren.