Einfacheres Baubewilligungsverfahren für Schaukeln im Kanton Zürich
Künftig soll, wer im Kanton Zürich im Garten eine Kinderschaukel ab einer gewissen Grösse aufstellen will, von einem vereinfachten Bewilligungsverfahren profitieren. Der Kantonsrat hat ein entsprechendes Postulat diskussionslos an die Regierung überwiesen. Über ein einfacheres Bauverfahren für Pergolen wird der Rat noch debattieren.
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Wer eine Schaukel bei sich im Garten aufstellen will, soll künftiger weniger Aufwände haben.
Das Postulat zur Vereinfachung des Baubewilligungsverfahrens betrifft Schaukeln und andere Kinderspielgeräten. Laut den aktuell gültigenden Bestimmungen sind lediglich Spielgeräte bis zu einer Höhe von 2,5 Metern und einer Fläche von 6 Quadratmetern von der Melde- und Bewilligungspflicht befreit. Für höhere oder grossflächigere Modelle ist eine Baubewilligung notwendig, sobald diese fix verankert sind. Das soll sich mit Postulat aus den Reihen von FDP, SVP, SP, AL, SVP und Mitte. Der Kantonsrat schenkte dem Anliegen Gehör und überwies dsa Postulat an die Regierung.
Pergola auch mit vereinfachtem Bauverfahren aufstellen?
Ein ähnliches Ziel respektive die Vereinfachung des Bauverfahrens, verfolgt das Postulat von FDP, EVP, SVP und Mitte. Dabei geht es jedoch nicht um "Gireizli", sondern um Pergolen. Die Postulierenden wollen erlauben, dass Pergolen bis zu 16 Quadratmetern ohne Baubewilligung oder Meldepflicht gebaut werden können. - Nach den aktuellen Bestimmungen sind lediglich Pergolen bis zu einer maximalen Höhe von 2,5 Metern und einer maximalen Fläche von 6 Quadratmetern von der Melde- und Bewilligungspflicht befreit.
Die Postulierenden machen darauf aufmerksam, dass ein häufig verkauftes Pergola-Modell eine Fläche von 9 Quadratmetern aufweise. Dieser Artikel sei aber zu gross für die Befreiung von der Meldepflicht und deshalb müsse für diesen eine Baubewilligung eingeholt werden. Dies bringe «unverhältnismässige Aufwände und
Kosten» mit sich.
Die Regierung wollte das Postulat entgegennehmen, die Debatte im Rat wurde jedoch verlangt. Damit bleibt das Geschäft auf der Traktandenliste; Es soll zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden. (sda/mai)