Digitale Baugesuche: Planungs- und Baugesetz in Zürich soll angepasst werden
Im Kanton Zürich können Baugesuche heute bereits elektronisch eingereicht werden. Wegen der Gesetze funktioniert der Prozess aber noch nicht ganz ohne Papier. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat nun eine Anpassung des Planungs- und Baugesetzes.
Quelle: Ben Kron
Blick auf die Stadt Zürich. (Symbolbild)
Derzeit nutzen 41 Zürcher Gemeinden die elektronische Plattform «eBaugesucheZH», wie der Kanton am Donnerstag mitteilte. Diese vereinfache den Daten- und Informationsaustausch zu Baugesuchen. Gesuchsteller könnten so etwa von einem anwenderfreundlichen Eingabeprozess und einer transparenten Einsicht in den Status ihres Baugesuchs profitieren. Die Bewilligungsbehörden können wiederum flexibler und mobiler auf Baugesuchunterlagen zugreifen.
Eine vollständig digitale Abwicklung des
Baubewilligungsverfahrens lasse das geltende Recht aber noch nicht zu, wie der
Kanton festhält. So müssen aktuell etwa zusätzlich zur digitalen Baueingabe
noch zwei Papierexemplare des Baudossiers und die von Hand unterschriebene
Eingabequittung eingereicht werden. Auch einzelne Arbeitsschritte im
Bewilligungsprozess, beispielsweise die öffentliche Auflage, würden nicht über
die Plattform erfolgen.
Änderung im Planungs- und Baugesetz
Um künftig eine vollständig digitale Abwicklung des Bewilligungsverfahrens zu ermöglichen, beantragt der Regierungsrat beim Kantonsrat eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes. Damit solle die gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Gleichzeitig wird die bestehende Plattform gemäss Mitteilung technisch ausgebaut.
Diese Arbeiten sollen bis Anfang 2024 abgeschlossen sein. Das Projekt sei ein wichtiger Beitrag zum digitalen Grundangebot des Kantons Zürich, wird Baudirektor Martin Neukom zitiert. Sobald die Gesetzesänderung in Kraft getreten sein wird, haben die Gemeinden während einer Übergangsfrist von drei Jahren Zeit, den elektronischen Baubewilligungsprozess einzuführen. (mgt/pb)
Zur Plattform «eBaugesucheZH»: www.zh.ch