11:31 BAUPRAXIS

Biodiversität: Potenzial verbindlicher Grundlagen nutzen

Teaserbild-Quelle: Pusch

Die Verankerung der Biodiversitätsförderung in kommunalen Rechts- und Planungsgrundlagen sorgt nicht automatisch für mehr Natur im Siedlungsraum. Zur langfristigen Erhaltung und Schaffung naturnaher und vielfältiger Lebensräume können verbindliche Instrumente aber einen wichtigen Beitrag leisten.

Im Siedlungsgebiet treffen vielfältige Interessen und Bedürfnisse aufeinander. Der Wettbewerb um verfügbare Flächen ist hier besonders gross, weshalb die Förderung der Natur in diesen Gebieten eine äusserst vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe ist. In den vergangenen Jahren haben Kantone, Städte und Gemeinden die Förderung von Biodiversität und naturnahen Freiräumen im Siedlungsgebiet in Konzepte und Programme sowie in ihre Rechts- und Planungsgrundlagen aufgenommen. Anreize schaffen sollen auch vielfältige praktische Massnahmen wie Merkblätter, Arbeitshilfen und Sensibilisierungskampagnen sowie konkrete Unterhalts- und Aufwertungsprojekte mit Vorbildcharakter, die oft von oder mithilfe von NGOs umgesetzt werden.

Verbindliche Grundlagen schaffen

Erfahrungsgemäss sind vor allem Kombinationen unterschiedlicher Massnahmen erfolgsversprechend. Am wichtigsten sind Projekte, die zu sichtbaren Ereignissen führen wie ausgedolte Bäche, naturnahe Umgebungsgestaltungen bei Mehrfamilienhäusern oder strukturreiche, von der Landwirtschaft naturnah bewirtschaftete Siedlungsränder. Das Ziel ist der Erhalt von Flora und Fauna und die Neuschaffung von artenreichen Lebens- und Freiräumen, insbesondere auch für einheimische Arten. Einen wesentlichen Beitrag dazu leisten verbindliche Rechts- und Planungsgrundlagen, in denen die Naturförderung wirksam verankert ist. Durch ihren «Auftragscharakter» dienen sie Mitgliedern von Behörden und Verwaltungen sowie ehrenamtlichen Naturschützerinnen und Naturschützern als Argumentationshilfen bei der Eingabe und Umsetzung von Projekten. Bewilligungsbehörden wiederum bieten sie eine rechtliche Grundlage, Bauherrschaften zu Massnahmen für den ökologischen Ausgleich zu verpflichten.
Kontinuität trotz Veränderung
Ein häufiges Problem bei der Naturförderung im Siedlungsraum sind fehlende Kontinuität und Langfristigkeit. Wenn das Engagement für Ökologie einer kompetenten Gemeinderätin, der Präsident des Naturschutzvereins oder die motivierte Leitung des Werkhofs nicht mehr in ihrer Funktion tätig sind, kann das Engagement für Biodiversität im Siedlungsraum abrupt enden und können bereits getätigte Investitionen in die Natur rasch verloren gehen. Verbindliche Grundlagen machen Siedlungsökologie zu einer langfristigen Aufgabe, die auch personelle Wechsel überdauert. Eine Hilfe bei der Erarbeitung solcher Grundlagen sind die vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) herausgegebenen Empfehlungen für Musterbestimmungen, wie Naturförderung in Siedlungsräumen erfolgen kann.

Zuständige Kommission etablieren

Gestützt auf kommunale Rechtsgrundlagen und mit einem Pflichtenheft versehen, setzen Gemeinden für Planung und Begleitung der Umsetzung von Natur- und Freiraumförderungen eine dafür zuständige Kommission ein, deren Mitglieder das erforderliche Wissen aneignen und wertvolle Erfahrungen sammeln. Möglich sind auch Modelle, bei denen mehrere Gemeinden eine gemeinsame Regionalkommission einsetzen, die zusätzlich durch eine mandatierte Fachperson unterstützt wird. Im Fall von «Naturnetz Pfannenstil» wurde sogar eine Geschäftsstelle mit einer Begleitgruppe eingesetzt. Damit die Paragrafen zur Naturförderung im Baureglement nicht blosses Papier bleiben, kann der Kommission zusätzlich auch die Aufgabe übertragen werden, den Vollzug zu kontrollieren.

Naturförderung wird Gemeinschaftsaufgabe

Die Förderung von Biodiversität und Freiräumen, die Naturerlebnisse ermöglichen, muss zu einer Gemeinschaftsaufgabe möglichst aller raumwirksamen Verwaltungsstellen werden. Das kann beispielsweise heissen, dass die für die Verpachtung von Gemeindeland zuständige Stelle prüft, ob man mit geeigneten Bestimmungen im Vertrag die Artenvielfalt fördern will. Es ist erstaunlich, dass dieses grosse Potenzial viel zu wenig genutzt wird. Dabei lässt es sich mit den landwirtschaftlichen Direktzahlungen des Bundes und interessierten Landwirtschaftsbetrieben relativ einfach realisieren.

Verantwortung verbindlich festhalten

Gute Zusammenarbeit und das Bestimmen von Verantwortlichkeiten können auch heissen, dass man die Baukommission beziehungsweise Architektinnen und Architekten bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand dazu verpflichtet, zur Sicherstellung der Naturnähe der Umgebungsgestaltung eine Fachperson beizuziehen, wie dies in Illnau-Effretikon (ZH) geschehen ist. Möglich ist auch, dass wie es in der Stadt Zürich der Werkhof öffentliche Grundstücke nach Vorgaben des Stadtrats naturnah pflegt. Ein anderer Ansatzpunkt besteht darin, dass Bewilligungsbehörden als festen Bestandteil der Baugesuchunterlagen einen Umgebungsplan verlangen, in dem ein Anteil an naturnaher Bepflanzung ausgewiesen ist. Ein Beispiel dafür, wie die breite Abstützung der Verantwortung verbindlich festgehalten werden kann, ist die Verordnung über den Natur- und Landschaftsschutz der Stadt Basel.

Bis heute machen es nur wenige Kantone, dafür aber immer mehr Gemeinden und Städte vor: Gestützt auf das Natur- und Heimatschutzgesetz (Art.18b Abs.2 NHG) verpflichten sie die Verursacherinnen und Verursacher einer Nutzungsintensivierung zu einem ökologischen Ausgleich, etwa im Rahmen eines Gestaltungsplans bei einer Wohnüberbauung oder allgemein bei grösseren Überbauungen. In der bereits erwähnten Arbeitshilfe des Bafu finden sich dazu viele Beispiele. Zofingen AG hat im Naturschutzreglement noch zusätzlich die Qualität der ökologischen Massnahmen festgelegt. Andere Gemeinden weisen diese in Richtlinien oder Merkblättern aus.

Leitinstrument Ökologische Infrastruktur

Der Aufbau einer Ökologische Infrastruktur (ÖI) ist laut dem Bundesrat in den nächsten Jahren das wichtigste Projekt für die Förderung der Biodiversität. Bei der Ökologischen Infrastruktur handelt es sich um ein Netzwerk aus ökologisch wertvollen und naturnahen Lebensräumen, das nicht nur der Biodiversität dient, sondern auch die Anpassung an den Klimawandel in den Siedlungen unterstützt. Die Förderung naturnaher Erholungsräume trägt somit zur Wohnqualität in der Bauzone und am Siedlungsrand bei. Eine Ökologische Infrastruktur ist vergleichbar mit anderen Systemen wie dem Strassennetz oder der Trinkwasserversorgung, zu denen sie gleichzeitig verschiedene Schnittstellen aufweist. Angesichts ihrer grossen Bedeutung bietet es sich an, die Ökologische Infrastruktur, zu einem Planungsinstrument zu entwickeln, ähnlich einem Generellen Entwässerungsplanung (GEP). Ihr Aufbau kann aber nur gelingen, wenn sich möglichst alle raumwirksamen Akteurinnen und Verantwortungsträger einer Gemeinde daran beteiligen.
Das Spektrum von Rechts- und Planungsgrundlagen zur Förderung der Biodiversität ist gross, wie die Beispiele zeigen. Es reicht von der rechtlichen Verankerung des ökologischen Ausgleichs im kommunalen Baureglement bis zum Pflichtenheft für den kommunalen Werkhof, die Vorgaben für einen naturnahen Unterhalt der öffentlichen Flächen enthalten. Dieses Potenzial gilt es zu nutzen.

Pusch-Tagung

Vertiefte Einblicke in die Thematik bietet die Pusch-Tagung «Planung für mehr Biodiversität und Landschaftsqualität – Synergien und Zielkonflikte». Der Anlass findet am 31. Oktober in Zürich statt. Programm und Anmeldung finden sich hier: https://www.pusch.ch/umweltagenda/planung-biodiversitaet-landschaftsqualitaet

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