Berner Regierung schafft schlankes Verfahren für Solar-Grossanlagen
Der Berner Regierungsrat will die Solaroffensive des Bundes rasch umsetzen. Er hat mit einer dringlichen Einführungsverordnung ein schlankes Bewilligungsverfahren für Photovoltaik-Grossanlagen definiert und die Zuständigkeit für die Bewilligungen festgelegt.
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Solaranlage. (Symbolbild)
Wie die Berner Regierung am Donnerstag mitteilte, sollen die Regierungsstatthalter über die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen entscheiden. Zudem habe der Regierungsrat die Verfahren für prioritär erklärt. Schliesslich soll die verwaltungsinterne Beschwerdeinstanz wegfallen.
Das bedeute, dass Beschwerden direkt beim Verwaltungsgericht erhoben werden müssen. Mit diesen Massnahmen sollen die Verfahren um ein knappes Jahr beschleunigt werden, sagte Christoph Neuhaus, Bau- und Verkehrsdirektor, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage.
Zeitlich beschränkte Förderung
Der Kanton will schnell handeln, denn die Förderung von Photovoltaik-Grossanlagen mit einer Einmalvergütung von bis zu 60 Prozent durch den Bund ist zeitlich beschränkt. Es können nur Anlagen davon profitieren, die bis zum 31. Dezember 2025 Elektrizität ins Stromnetz einspeisen und nur bis diese neuen Grossanlagen schweizweit eine jährliche Gesamtproduktion von maximal zwei Terawattstunden liefern.
Der Zeitdruck ist hoch, wie Christoph Amman, Berner Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektor, auf Anfrage sagte. Um den Zeitplan einhalten zu können, will Amman die Netzbetreiber, die Projektanden und die Schutzorganisationen in den nächsten Wochen zu einem runden Tisch einladen.
An diesem Tisch soll geklärt werden, ob der Standort in Bezug auf Naturgefahren und Schutzgebiete unproblematisch und ob die Anbindung ans Stomnetz möglich ist. So sollen langwierige Rechtsverfahren verhindert werden.
Rund 30 Projekte
Amman habe Kenntnis von rund 30 Projekten. Er gehe mit Blick auf die heutige Ausgangslage davon aus, dass etwa fünf bis zehn Photovoltaik-Grossanlagen realistische Chancen haben, die Kriterien zu erfüllen und rasch bewilligt zu werden. Die Projekte seien ausschliesslich im Berner Oberland.
Gemäss Communiqué können sich die Gesuchstellenden vom Amt für Umwelt und Energie und anderen Fachstellen des Kantons beraten lassen. Dazu werde auch ein Merkblatt erarbeitet. Für die Realisierung einer Photovoltaik-Grossanlage brauche es letztlich eine Bewilligung durch die kantonale Behörden und eine Genehmigung für die Zuleitung durch die Bundesbehörde. (sda/pb)