Berner Gebäude sollen ab Januar ihre eigene Energie produzieren
Am 1. Januar tritt das revidierte Energiegesetz des Kantons Bern in Kraft. Dieses Gesetz setzt auf Anreize statt Vorschriften und soll dem Kanton helfen, seine Klimaziele und die des Bundes zu erreichen.
Quelle: Petra Bork, pixelio.de
Künftig sollen alle Neubauten in Bern mit Solaranlagen auf dem Dach oder der Fassade ausgestattet werden.
Bis 2050 will der Kanton Bern klimaneutral sein, dies hat die
Bevölkerung in einer Abstimmung im Jahr 2021 beschlossen und in der Verfassung
verankert. Unter anderem mit dem neuen Energiegesetz, welches den Fokus
hauptsächlich auf die Produktion von Eigenenergie bei Neubauten legt, soll
dieses Ziel erreicht werden.
Gewichtete Gesamtenergieeffizienz
Ab dem 1. Januar gilt ein neuer Energieverbrauchgrenzwert
für Neubauten. Der Grenzwert beinhaltet neu zusätzlich zur Heizung, dem
Warmwasser, der Lüftung und der Klimatisierung auch die Beleuchtung, die Geräte
und die allgemeine Gebäudetechnik. Diese Gesamtbetrachtung bildet die
Gesamtbilanz.
Um den neuen Energieverbrauchgrenzwert zu erreichen, sei in
der Regel eine eigene Energiegewinnung notwendig, zum Beispiel eine Solaranlage
auf dem Dach. Diese soll 10 bis 20 Prozent des Gebäudeenergieverbrauchs decken.
Der selbst produzierte Strom kann anschliessend von der
Gesamtbilanz des Gebäudeenergiebedarfs subtrahiert werden. Mit dieser Rechnung
entsteht die sogenannte gewichtete Gesamtenergieeffizienz (gGEE), welche das
Herzstück des revidierten Gesetzes bildet.
Mit der gGEE sind Ölheizungen in Neubauten weiterhin
möglich, solange der Energieverbrauchgrenzwert eingehalten wird. Ein Verbot von
Ölheizungen war in einer früheren Version des Energiegesetzes geplant, diese
wurde aber 2019 vom Volk knapp abgelehnt.
Beim Ersatz einer Ölheizung mit einer fossilen Heizung bei
Bauten, welche älter als 20 Jahre sind, muss das Gebäude erhöhte Anforderungen
an die Energieeffizienz erfüllen. Falls dies nicht möglich ist, kann auch zum
Beispiel mit erneuerbaren Energien der Ersatz ergänzt werden.
Mehr Strom im Haus, weniger ausserhalb
Das revidierte Gesetz verlangt zudem bei Neubauten einen
Teil der Parkplätze mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
vorzubereiten oder auszurüsten.
Schaufenster, Leuchtreklamen oder auch Beleuchtungen von
Sehenswürdigkeiten müssen ab dem 1. Januar zwischen 22 und 6 Uhr
ausgeschaltet werden, solange sie nicht aus Sicherheitsgründen notwendig sind.
Für die technische Umsetzung dieser Massnahme haben die Betreiber solcher
Anlagen fünf Jahre Zeit.
Kantonale Solarinitiative
Im November 2021 haben die Berner Grünen die Solarinitiative
eingereicht. Sie verlangt, dass künftig alle Neubauten mit Solaranlagen
auszustatten sind, wenn eine solche Anlage auf dem Dach oder der Fassade
zumutbar ist. Diese Forderung geht dem Regierungsrat zu weit und er will einen
Gegenvorschlag zur Initiative erarbeiten.
Auf Bundesebene hat das Parlament letzten Herbst eine
Solarpflicht für Gebäude mit einer Fläche von mehr als 300 Quadratmeter
beschlossen. Diese Neuerung müssen die Kantone umsetzen und ist auch Teil des
revidierten kantonalen Energiegesetzes.
Vorlagen, welche den Umweltschutz mit konkreten Massnahmen fördern wollen, haben es vor dem Berner Volk schwer. Anfang 2021 lehnte die Bevölkerung die Gesetzesänderung über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge ab. Diese sah vor über die Motorfahrzeugsteuer ökologischere Fahrzeuge zu begünstigen. (sda)