11:34 BAUPRAXIS

Abbruch Holzhaus in Illgau SZ: Heimatschutz verzichtet auf Strafanzeige

Teaserbild-Quelle: Gemeinfrei, Wikimedia

Nachdem der Abbruch eines 700-jährigen Holzhauses in Illgau SZ innerhalb der Rechtsmittelfrist erfolgt und eine richterliche Überprüfung seiner Schutzwürdigkeit nicht mehr möglich ist, verzichtet der Heimatschutz auf eine Strafanzeige. Dies, weil die Strafverfolgung solcher Tatbestände habe von Amtes wegen zu erfolgen habe.

„Gewalt macht alle Regeln zunichte“, kommentiert der Schweizer Heimatschutz das Schicksal des Holzhauses aus dem 14. Jahrhundert. Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz hat vor kurzem entschieden, dass der Abbruch von Liegenschaften bewilligungspflichtig ist.

Davon betroffen ist auch das Holzhaus in Illgau SZ: Zwar bewilligte die Gemeinde den Abbruch des Wohnhauses Wepfenen, dagegen waren jedoch noch Rechtmittel möglich, die vom Heimatschutz auch erhoben worden wären, wie die Organisation in ihrer Medienmitteilung schreibt.

Doch gemäss Kantonalem Planungs- und Baugesetz wird, wer Bauten und Anlagen ohne Baubewilligung oder in Abweichung zu einer Baubewilligung errichtet, ändert oder umnutzt, nach den Vorschriften des Justizgesetzes und der Schweizerischen Strafprozessordnung mit einer Busse von bis zu 50'000 Franken gebüsst. Bei Gewinnsucht sei die Strafbehörde an den Höchstbetrag der Busse nicht gebunden, schreibt der Heimatschutz weiter.

Strafverfahren Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden

„Wir haben uns deshalb lange überlegt, ob wir vorliegend Strafanzeige erstatten oder nicht“, sagt Isabelle Schwander, Präsidentin des Schwyzer Heimatschutzes. Jedoch kamen der Schwyzer und der Schweizer Heimatschutz zum Schluss, dass das Führen von Strafverfahren Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden und nicht des Heimatschutzes ist: „Dies namentlich auch, weil der vorliegende Tatverdacht von Amtes wegen zu untersuchen ist.“

Verschiedentlich hat der Heimatschutz versucht, der Bauherrschaft „den unermesslichen Wert dieses Gebäudes“ klar zu machen. Zudem versuchten die Denkmalschutzorganisationen Fachpersonen bauliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Und sie boten auch an, bei der Finanzierung zu unterstützen. Allerdings fanden sie kein Gehör.

Sanierungen „immer möglich“

Der Heimatschutz will deshalb künftig versuchen, zusammen mit Fachpersonen und Eigentümern von Schwyzer Holzhäusern aufzuzeigen, dass Sanierungen „immer möglich“ sind und dies nicht an den Finanzen scheitern müsse. Man sei selbstverständlich auch der Auffassung, dass eine Unterschutzstellung nicht zu einer finanziellen Schädigung führen dürfe. Nach Ansicht des Heimatschutzes erfahren denkmalgeschützte Liegenschaften nicht nur eine Wertsteigerung, wenn sie mit hohem Qualitätsbewusstsein saniert werden, sie sind auch gut vermietbar. (mai)

 Mehr zum Holzhaus in Schwyz im Artikel 700-jähriges Holzhaus wird in Illgau SZ abgebrochen vom 19. April 2022

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