14. Schweizer Planertag: Brandschutz ist kein rotes Tuch
Bereits seit vier Jahren sind alle Bauprojekte mit einem Bauentscheid ab dem 1.Januar 2015 nach den Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF auszuführen. Das «Brandschutz Forum» am Schweizer Planertag brachte Probleme bei der Projektierung und Qualitätssicherung zur Sprache.
Die Schweiz zählt weltweit zu den Ländern mit den wenigsten Brandopfern. Dies ist nicht zuletzt auf die geltende Gesetzgebung zurückzuführen, die unter anderem klare Anforderungen an den Bau und die Bewirtschaftung von Gebäuden stellt. Doch so einfach, wie es sich anhört, sind die rechtlichen Gegebenheiten beim Brandschutz nicht. Die Schweizer Rechtssystematik hat ihre Besonderheiten, denn die Kantone sind eigenständig und entscheiden souverän, ob und wie sie handeln. Ausnahmen bilden in der Bundesverfassung festgelegte Bereiche, zum Beispiel für das Militär, Strassen- und Schienenverkehr oder die Luft- und Raumfahrt.
Der Brandschutz gehört nicht dazu. Er unterliegt der kantonalen Gesetzgebung, die Kantone sind dabei also eigenständig. «Diese Eigenständigkeit führt zu 26 eigenständigen Lösungen für das gleiche Problem. Dies ist dann in der Handhabung für Tätigkeiten in der gesamten Schweiz nicht einfach», betont Michael Binz von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Um die Situation zu vereinfachen, besteht die Möglichkeit, Konkordate zu bilden, bei denen im Idealfall alle Kantone einen gemeinsamen Vertrag für eine einheitliche gesetzliche Regelung zustimmen.
Die Basis der rechtlichen Vorschriften bildet der «Stand der Technik», der sich wiederum auf die «anerkannten Regeln der Technik» beziehungsweise «anerkannten Regeln der Baukunde» stützt. Anerkannte Regeln sind wissenschaftlich fundiert, dem Techniker mit aktueller Ausbildung bekannt und haben sich in der Praxis bewährt. Technische Normen wie die SIA-Normen spiegeln den Stand der Technik wieder und sind deshalb aufgrund gesetzlicher Regeln einzuhalten.