Räte wollen Rundholzlager im Wald
Waldeigentümer und Sägereien sollen Schweizer Rundholz im Wald lagern können. Dies verlangt eine Motion der Umweltkommission, die von den Räten gutgeheissen wurde.
Quelle: Archiv Baublatt
rundholzlager in sägerei
Das Parlament will rechtliche Grundlagen für Rundholzlager im Wald schaffen Es hat eine Motion der Umweltkommission angenommen, welche fordert, dass Waldeigentümern und Sägereien erlaubt wird, Schweizer Rundholz im Wald zu lagern. Die Lager sollen der regionalen Bewirtschaftung des Waldes dienen und sind bessere Rahmenbedingungen für die Waldwirtschaft schaffen.
Umstritten waren die Pflanzenschutzmittel, die gegen Schädlinge im frisch geschlagenen Holz eingesetzt werden können. Hier hält die Mehrheit der Umweltkommission die geltenden Gesetze für genügend streng, wonach Pflanzenschutzmittel nur ausnahmsweise und als letzte Möglichkeit verwendet werden dürfen.
Eine Minderheit im Parlament wollte den Einsatz von Stoffen nicht riskieren, die Lebewesen und die Qualität des Wassers gefährden können. Sie wollte die Holzlagerplätze im Wald nur zulassen, wenn gleichzeitig der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten wird. Denn der Bund hat für nächstes Jahr eine Studie zu den Pflanzenschutzmitteln angekündigt. Bevor diese Gesamtschau vorliege, sollten keine Entscheide gefällt werden. (MGT/bk)