Zürcher Stadtrat stellt höhere Qualitätsanforderungen an Hochhäuser
Der Zürcher Stadtrat hat die Richtlinien für den Bau von Hochhäusern aktualisiert: Er will dabei insbesondere die Qualitätsanforderungen verschärfen sowie das Gebiet für 80 Meter hohe Gebäude etwas verkleinern.
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Mit 126 Metern der höchste Turm der Stadt Zürich: der Prime Tower.
Insgesamt bleibe die Fläche, auf der Hochhäuser zulässig sind, im Vergleich zu den bestehenden Richtlinien aus dem Jahr 2001 gleich, sagte Katrin Gügler, Direktorin des Amts für Städtebau, am Mittwoch vor den Medien. Es seien aber innerhalb der verschiedenen Zonen Verschiebungen vorgenommen worden, sie seien geschärft worden.
So reduzierte der Stadtrat das Gebiet mit Hochhäusern bis 80 Meter deutlich – dies zugunsten eines neu eingeführten 60-Meter-Gebiets. Er schloss zudem gewisse sensible Gegenden an Hanglagen oder in Quartiererhaltungszonen aus dem Hochhausgebiet aus.
Dafür dehnte er es neu auch auf Wohnquartiere wie Schwamendingen, Seebach und Albisrieden aus. Dort sollen bis zu 40 Meter hohe Gebäude möglich werden. Dies erlaube in diesen sich wandelnden Quartieren «mehr Spielraum für die Anordnung von Bauten und Grünräumen», begründete Gügler.
Je höher das Gebäude, desto strenger die Vorgaben
Mit den neuen Hochhausrichtlinien werde auf Herausforderungen in den Bereichen Ökologie, Freiraum und Gesellschaft reagiert, hielt Bauvorstand André Odermatt (SP) fest. Hochhäuser müssten heute mehr für die Stadt leisten als früher. Dabei gelte der Grundsatz, je höher ein Gebäude sei, desto strenger seien die Vorgaben.
Es werden Anforderungen zu Freiraum und Begrünung, Nutzung, Stadtklima, Ressourceneffizienz und Sozialraum gestellt, ergänzte Gügler. So sollen Erdgeschosse von Hochhäusern etwa über gemeinschaftliche, gewerbliche oder publikumsorientierte Nutzungen verfügen, um das Quartier zu beleben. Die Aussenflächen sollen zum Verweilen einladen. Bei Gebäuden über 60 Metern wird je nach Lage ein zugängliches Dachgeschoss zum Thema.
Damit diese Auflagen für die Bauherrschaften verbindlich werden, sollen diese in Form von Sonderbauvorschriften in der Stadtzürcher Bau- und Zonenordnung (BZO) verankert werden. Der Gemeinderat wird noch über die vom Stadtrat beantragten Richtlinien sowie die BZO-Teilrevision zu debattieren und zu entscheiden haben. Dies dürfte bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen.
Hochhaus bleibt Spezialfall
In den als Hochhausgebieten definierten Gebieten seien hohe Gebäude möglich, ein Anspruch auf den Bau eines Hochhauses bestehe dort aber nicht, hielt Gügler fest. «Das Hochhaus bleibt ein Spezialfall.»
Dies zeigen auch die Zahlen: In der Stadt Zürich gibt es rund 50'000 Gebäude, davon sind 300 höher als 25 Meter und gelten damit als Hochhäuser, wobei 60 Prozent davon niedriger als 40 Meter sind.
Die derzeit geltenden Hochhausrichtlinien stammen aus dem Jahr 2001. Die aktualisierten Richtlinien befanden sich vom Dezember 2022 bis Februar 2023 in der öffentlichen Auflage. Der Stadtrat überarbeitete sie danach; so verkleinerte er etwa wegen eingegangenen Einwendungen das neue Hochhausgebiet in den Wohnquartieren leicht. (sda/pb)