07:16 BAUBRANCHE

Zürcher Obergericht: Freiheitsstrafe wegen Mietwucher für Vermieterin

Teaserbild-Quelle: Gemeinfrei, Wikimedia

Wegen gewerbsmässigen Wuchers hat das Zürcher Obergericht eine Vermieterin zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen, dass die Frau bewusst überhöhte Mieten für kleine Zimmer verlangte.

Wegen gewerbsmässigen Wuchers hat das Zürcher Obergericht eine Vermieterin zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Die Richter sahen es als erweisen, dass die Frau bewusst überhöhte Mieten für kleine Zimmer verlangte, wie sie an der Urteilseröffnung am Donnerstag darlegten.

Ebenso hat die 58jährige laut Gericht die Notlage der sozial schwachen Menschen ausgenützt. So hätten viele der 42 Mieter kaum Deutsch gesprochen und die meisten waren Asylsuchende oder vorläufig aufgenommene Geflüchtete, wie der vorsitzende Richter ausführte. Auf dem "normalen" Wohnungsmarkt hätten diese Personen kaum eine Chance gehabt. 

Auch für den teils desolaten hygienischen Zustand in einer Wohnung sei die Frau verantwortlich gewesen. Die Wohnung hatte Kakerlakenbefall und es wurde Rattenkot gefunden.

33 Monate Gefängnis

Im Gegensatz zur ersten Instanz, dem Bezirksgericht Zürich, belässt es das Obergericht bei einer bedingten Freiheitsstrafe. Das Bezirksgericht hatte sie noch zu 33 Monaten Gefängnis verurteilt, davon hätte sie elf absitzen müssen.

Allerdings stritt die Angeklagte bei der Befragung ab, dass sie mit den im Schnitt rund 900 Franken teuren Zimmern gezielt sozial Schwache angesprochen hatte. Die Kakerlaken seien im ganzen Haus gewesen, behauptete sie. Und die Ratten seien wegen den Mietern ins Haus gekommen. Diese hätten oft die Balkontüre offen gelassen und Essensreste draussen in einem Sack deponiert. 

Der Anwalt der Beschuldigten meinte zudem, dass die Untermieter hätten putzen müssen. Sie forderte einen Freispruch, und verwies darauf, dass sie die Wohnung in Ordnung gehalten habe. Ihre Mietpreise seien auch tiefer gewesen als vergleichbare.

Elf Personen in einer Sieben-Zimmer-Wohnung

In seinem Plädoyer hatte der Anwalt der Beschuldigten betont, dass sich keiner der Mieter in einer Notlage befunden habe. Niemand sei gezwungen gewesen, in die Wohnung seiner Klientin in Zürich zu ziehen. Zudem stritt er auch ab, dass sich die Mieter, vor allem Asylsuchende und Sozialhilfebezüger, auf dem Wohnungsmarkt nicht auskannten. Das Bezirksgericht Zürich hatte dies beanstandet und daraus geschlossen, dass sie die Preise, die sich auf bis zu 1100 Franken für ein Zimmer beliefen, nicht einschätzen konnten.

Die Frau hatte die 7-Zimmer-Wohnung in Zürich nur gemietet, aber an elf Personen gleichzeitig untervermietet. Für die Bewohner gab es nur eine Küche, ein Bad und ein WC. Die Zimmer waren teilweise mit Spanplatten voneinander getrennt. Die 58-Jährige hatte auch zwei weitere Wohnungen in Zürich und Spreitenbach AG vermietet. Sie gab an, damit ihren Lebensunterhalt bestritten zu haben. (sda/mai)

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