08:27 BAUBRANCHE

Zürcher Kantonsregierung will Solar-Pflicht auf grossen Dächern

Teaserbild-Quelle: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Auf grossen Dächern im Kanton Zürich soll künftig der Bau einer Solaranlage Pflicht sein. Auch bestehende Dächer sollen bei Sanierungen nachgerüstet werden müssen. Um möglichst viel des vor allem im Sommer anfallenden Solarstroms im Winter verwenden zu können, sollen Speichertechnologien gefördert werden. 

Solaranlage auf Hausdach

Quelle: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Solaranlage auf Hausdach. (Symbolbild)

Mit der neuen Regelung soll die erneuerbare Stromproduktion im Kanton Zürich gesteigert werden, wie Energiedirektor Martin Neukom (Grüne) am Freitag an einer Medienkonferenz sagte. Der Regierungsrat hat zu einer entsprechende Änderung des Energiegesetzes die Vernehmlassung eröffnet. 

Wie Neukom weiter ausführte, haben Abklärungen ergeben, dass der allergrösste Teil des vorhandenen Potenzials für einen Ausbau der Solarenegie im Kanton Zürich auf Dächern liegt, insbesondere auf grossen Dachflächen. Die Pflicht zur Installation einer Solaranlage soll für geeignete Dächer mit mindestens 300 Quadratmeter Fläche gelten. 

Die Pflicht soll sowohl für Neubauten als auch für bestehende Gebäude gelten. Bei bestehenden Gebäude soll eine Solaranlage bei einer Dachsanierung, spätestens jedoch 2040 installiert werden müssen. Geplant sind zudem verschiedene Ausnahmeregelungen. So sollen beispielsweise nur Anlagen gebaut werden müssen, die sich über die gesamte Lebensdauer hinweg wirtschaftlich betreiben lassen. 

Neue Abgabe für Speichertechnologien 

Immerhin rund ein Viertel der jährlichen Stromproduktion von Photovoltaikanlagen in der Schweiz fällt laut Neukom im Winterhalbjahr an. Dies ist besonders wichtig, weil es im Winter gemäss Prognosen in den kommenden Jahrzehnten am ehesten zu Stromlücken kommen könnte. 

Um einen Teil der im Sommer anfallenden Solarenergie erst im Winter verbrauchen zu können, sollen deshalb Speichertechnologien gefördert werden. Die Kosten dafür – bis zu 0,5 Rappen pro Kilowattstunde Strom – will der Regierungsrat den Stromkonsumenten aufbürden. So würden bis zu 45 Millionen Franken jährlich in einen Förderfonds fliessen. Der Stromtarif für Endkunden würde dadurch um bis zu 2 Prozent steigen. 

Die Vernehmlassung zur Teilrevision des Energiegesetzes dauert bis Ende November. Im kommenden Jahr will der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Vorlage unterbreiten. (sda) 

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