10:10 BAUBRANCHE

Zürcher Kantonsrat beschliesst neue Bauvorschriften für Hitzeminderung

Teaserbild-Quelle: Ricardo Gomez Angel, unsplash

Der Zürcher Kantonsrat hat neue Vorschriften für eine klimaaangepasste Siedlungsentwicklung beschlossen. Die Gemeinden erhalten dadurch unter anderem mehr Möglichkeiten, Vorgaben zur Hitzeminderung zu machen.

Blick auf die Uraniastrasse und Bäume in der Stadt Zürich

Quelle: Ricardo Gomez Angel, unsplash

Blick auf die Uraniastrasse und auf Bäume in der Stadt Zürich.

Der Kantonsrat hat die Vorlage am Montag in der Schlussabstimmung mit 121 zu 49 Stimmen angenommen. Die Nein-Stimmen stammten von Kantonsrätinnen und Kantonsräten der SVP/EDU-Fraktion.

Die Änderungen am Planungs- und Baugesetz (PBG) geben den Gemeinden neue Möglichkeiten, um Vorschriften zur Siedlungsentwicklung im Hinblick auf den Klimawandel zu erlassen. Dabei geht es unter anderem um Vorgaben zur Begrünung von Aussen- und Dachflächen.

Bürgerliche schwächten Vorlage ab 

Die Vorlage wurde von den Bürgerlichen in einzelnen Punkten abgeschwächt – zum Missfallen von links-grün. Die jetzt verabschiedeten Änderungen seien nur «einige Mikro-Schrittchen», sagte Judith Anna Stofer (AL, Dübendorf) vor der Schlussabstimmung.

Gestrichen wurde bei der Behandlung der Vorlage im Januar beispielsweise die sogenannte Unterbauungsziffer. Diese hätte das Verhältnis zwischen Grundstücks- und Untergeschossfläche geregelt. Damit sollten Flächen für den Wurzelraum von Bäumen gesichern und die Versickerung von Wasser im Boden ermöglicht werden. 

Die Kommissionsmehrheit entschied aber, lediglich eine Bestimmung zu beantragen, die auf eine möglichst geringe Versiegelung des Bodens abzielt. 

Mehr Schutz für Bäume

Durchsetzen konnte sich die «Klima-Allianz» im Kantonsrat hingegen bei strengeren Vorschriften zum Schutz von Bäumen. Die Gemeinden und Städte können künftig Zonen definieren, in denen Bäume mit einem Stammumfang von mehr als einem Meter nur noch mit Bewilligung gefällt werden dürfen.

Zudem gilt künftig eine Bewilligungspflicht für Steingärten und andere Umgebungsgestaltungen, «die die Begrünung beeinträchtigen». Die Gesetzesänderungen unterstehen dem fakultativen Referendum. (sda/pb)

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