13:46 BAUBRANCHE

Zürcher Gericht verurteilt betrügerischen Bau-Projektleiter

Teaserbild-Quelle: Kurt Michel, pixelio.de

Das Bezirksgericht Zürich hat einen Baufachmann wegen mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung verurteilt. Er erhielt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 3 Jahren, eine bedingte Geldstrafe – und eine saftige Rechnung. 

Der Bau-Projektleiter habe das in ihn gesetzte Vertrauen schamlos ausgenutzt, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Mit «relativ grosser krimineller Energie» habe er über einen langen Zeitraum von rund sieben Jahren einen Schaden von drei Millionen angerichtet. 

Von den drei Jahren Freiheitsstrafe verhängte das Gericht 26 Monate auf Bewährung, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Die Verbleibenden 10 Monate, die vollzogen werden, hat der Schweizer bereits in Untersuchungshaft abgesessen.

Er muss über zwei Millionen zurückzahlen 

Er muss also trotz Verurteilung wegen mehrfacher Urkundenfälschung, mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs und mehrfachen Betrugs nicht mehr ins Gefängnis zurück. Ebenfalls auf Bewährung gab es dazu eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen. 

Trotzdem wird dem 52-Jährigen nun eine schmerzhafte Rechnung vorgelegt: Er muss das ergaunerte Geld zurückzahlen. Alleine der Kanton Zürich fordert 1,2 Millionen. Insgesamt eine weitere Million beträgt die Schuld bei zwei Privatfirmen. Bei der einen handelt es sich um ein Bauunternehmen, bei der zweiten um ein Möbelhaus, das einen neuen Standort baute. 

«Verbrechen soll sich nicht lohnen»

Ganz nach dem Motto «Verbrechen soll sich nicht lohnen» zog die Zürcher Staatsanwaltschaft bereits so viele Vermögenswerte ein wie möglich: eine Ferienwohnung in Davos, ein Einfamilienhaus, in dem noch seine ehemalige Partnerin lebt, ein Pferd und so weiter. 

Diese Vermögenswerte werden allesamt «verwertet», also verkauft, damit die Geschädigten ihr Geld zurückerhalten. Diese sind gemäss Gericht nämlich keinesfalls selber daran schuld, dass sie über Jahre betrogen wurden. Nur mit «sehr, sehr grossem Aufwand» hätten die Geschädigten merken können, dass die Rechnungen falsch waren. 

Zürcher Baudirektion wurde stutzig 

Erst nach rund sieben Jahren wurde jemand bei der Zürcher Baudirektion stutzig, worauf die Behörde Strafanzeige erstattete und das ganze Konstrukt in sich zusammenfiel. 

Als Projektleiter, etwa bei der Personalhaus-Sanierung des Zürcher Universitätsspitals, hatte der Verurteilte fiktive Rechnungen von Bauunternehmen freigegeben, so dass der Kanton oder die anderen Geschädigten diese bezahlten. 

Die Arbeiten wie Brandschutz oder Gartenarbeiten wurden jedoch gar nie ausgeführt. Die Rechnungen waren alle gefälscht. Sie stammten von Unternehmern aus dem Raum Aargau, Basel-Stadt und Basel-Landschaft, die er persönlich kannte und die von dem gezahlten Geld dann einen Anteil erhielten oder vom Betrug zumindest wussten. 

Drei Komplizen, die ihm bei den Betrügereien halfen, wurden am Dienstag ebenfalls verurteilt. Sie erhielten bedingte Freiheitsstrafen und Geldstrafen, müssen also ebenfalls nicht ins Gefängnis. Schmerzhaft wird aber die Rechnung, die auch ihnen ins Haus flattert. Sie müssen Hunderttausende zurückzahlen. (sda) 

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