12:01 BAUBRANCHE

Zürcher Flughafen muss 93'000 Franken für Ausgrabung zahlen

Teaserbild-Quelle: Henry Töpel wikimedia CC BY-SA 4.0

Der Zürcher Flughafen muss die Kosten für eine archäologische Ausgrabung übernehmen, die der Kanton durchgeführt hatte. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Bei der Grabung, die 93'000 Franken kostete, wurden Objekte aus der Römerzeit gefunden.

Luftbild Flughafen Zürich

Quelle: Henry Töpel wikimedia CC BY-SA 4.0

Die Ausgrabungen fanden im Gebiet der Gemeinde Rümlang (unten im Bild) statt. 

Die Ausgrabung, über deren Kosten seit 2017 gestritten wird, fand im Gebiet der Gemeinde Rümlang statt, konkret in Loo/Glattwinkel.Der Flughafen wollte dort grössere Vorfeldflächen bauen, weil die zunehmend grösseren Maschinen mehr Standplatz benötigen.

Weil bekannt war, dass das Areal in einer archäologischen Zone liegt, führte die Baudirektion vor Baubeginn eine Notgrabung durch.Dabei kamen Objekte aus der Römerzeit ans Tageslicht, darunter die Überreste einer Mühle.

Nachdem die Grabung im Dezember 2016 beendet war, schickte die Baudirektion dem Flughafen die Rechnung dafür: rund 93'000 Franken.Der Flughafen wollte für die Ausgrabung jedoch nicht aufkommen und gelangte ans Baurekursgericht. Dieses hiess die Beschwerde des Flughafens gut. Der Kanton wäre so auf den Kosten sitzengeblieben.

Flughafen muss Schutzobjekte erhalten

Die Baudirektion zog jedoch ans Verwaltungsgericht, welches den Entscheid kippte. Es kam zum Schluss, dass der Flughafen für die Kosten aufkommen müsse. Schliesslich gelangte der Flughafen auch noch ans Bundesgericht, das aber gleicher Meinung ist wie dasVerwaltungsgericht: Der Flughafen muss die Ausgrabung zahlen.

Der Flughafen erfülle eine öffentliche Aufgabe, schreibt das Bundesgericht in seinem am Freitag publizierten Urteil. Er habe somit auch die Pflicht, Schutzobjekte zu erhalten und dafür die Kosten zu tragen. Zu den Ausgrabungskosten von 93'000 Franken kommen für den Flughafen nun noch 5000 Franken Gerichtskosten dazu, weil er den Rechtsstreit verloren hat. (sda)

(Urteil 1C_386/2019)

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