Wohnungsbau: Bundesrat will 250 Millionen Franken
Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» ab, will aber den gemeinnützigen Wohnungsbau auf bisherigem Niveau unterstützen. Dafür möchte er in den nächsten Jahren 250 Millionen Franken einsetzen können.
Quelle: Gabriel Diezi: Baustelle in Bremgarten bei Bern
Wie soll der Bau von bezahlbaren Wohnungen gefördert werden?
Das Geld soll über eine Zeitdauer von zehn Jahren in den bestehenden «Fonds de Roulement» zugunsten der gemeinnützigen Wohnbauträger fliessen. Daraus werden verzinsliche Darlehen für den Neubau, die Erneuerung oder den Erwerb von preisgünstigen Wohnungen ausgerichtet. Seit 2003 konnten so durchschnittlich 1500 Wohnungen pro Jahr unterstützt werden. Ohne die Aufstockung wäre in Zukunft nur noch etwa die Hälfte möglich.
Mehrheitliche Zustimmung zum Vorschlag
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am Mittwoch beauftragt, eine entsprechende Botschaft ans Parlament auszuarbeiten. Nach seinen Angaben ist das Vorgehen als Reaktion auf die hängige Initiative in der Vernehmlassung mehrheitlich auf Zustimmung gestossen, insbesondere bei den Kantonen und den politischen Parteien.
Ablehnend geäussert haben sich FDP und SVP. Während sich die FDP gegen die Aufstockung der Mittel aussprach, verlangte die SVP die Auflösung des «Fonds de Roulement». Ihrer Ansicht nach ist die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus keine Bundesaufgabe, wie es im Bericht zur Vernehmlassung heisst. SP und Grüne hingegen verlangen eine Aufstockung des «Fonds de Roulement» um mindestens 375 Millionen Franken.
Mieterverband-Initiative will Quote
Die Ablehnung der Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» hat der Bundesrat schon im Januar beschlossen. Seiner Ansicht nach stellt diese einen unangemessenen und unnötigen Eingriff in die insgesamt gut funktionierende Wohnungsversorgung dar.
Die Initiative des Mieterverbands verlangt, dass der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen das Angebot an preisgünstigen Mietwohnungen fördert. Mindestens zehn Prozent der neu gebauten Wohnungen müssten im Eigentum von Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus sein. Das soll unter anderem mit Vorkaufsrechten für Kantone und Gemeinden erreicht werden. (sda/gd)