13:11 BAUBRANCHE

Wohnraumschutzverordnung: Regierung von Basel konkretisiert Massnahmen

Teaserbild-Quelle: Free-Photos, Pixabay-Lizenz

Bewilligungspflicht für Sanierungen von Wohnhäusern und Kontrolle günstiger Mietzinsen: Solches sieht die Basler Regierung im Wohnraumfördergesetz als Mietschutzmassnahmen vor, das sie auf Verordnungsebene konkretisiert hat.  Die zweite, weitergehende Wohnschutzinitiative lehnt sie hingegen ab.

Mehrfamilienhaus (Symbolbild)

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Mieter sollen vor starken Mietererhöhungen in Basel geschützt werden.

Die neue Wohnraumschutzverordnung tritt Regierung Anfang 2022 in Kraft. Sie soll im Detail regeln, was im Grundsatz im revidierten Wohnraumfördergesetz verankert ist. Bei dem Gesetz handelt es sich um eine aufgrund einer Volksinitiative ausgearbeitete Gesetzesrevision; Sie ist vergangenen November in einer Referendumsabstimmung 2020 knapp angenommen worden

Herrscht ein Leerwohnungsstand von unter 1,5 Prozent sieht das Gesetz vor, dass an eine Sanierung, einen Umbau oder einen Abbruch von Häusern mit „bezahlbaren Wohnungen“ eine zusätzliche Bewilligungspflicht gekoppelt wird, zusammen mit einer Mietzinskontrolle. Zudem sollen Massenkündigungen verhindert werden, indem die Mieterschaft ein Rückkehrrecht nach den Bauarbeiten hat und indem verstärkte Anreize zu Sanierungen im bewohnten Zustand geschaffen werden.

109 bis 279 Franken Erhöhung der Miete nach Sanierung

Als „bezahlbar“ definiert das Gesetz die an der Zimmerzahl ausgerichtete „günstigere Hälfte aller Mietwohnungen“. Die Verordnung legt für diese Wohnungen nun neu maximale Mietzinserhöhungen nach Umbau- und Sanierungsmassnahmen fest: Für eine Einzimmerwohnung sind das 109 Franken, für eine Wohnung mit fünf oder mehr Zimmern 279 Franken.  Dieser Mietzinsdeckel ist auf eine Kontrollfrist von fünf Jahren beschränkt - eine längere Frist lässt das Bundesrecht nicht zu.

Die Verordnung definiert aber auch eine Reihe von Ausnahmen: Überobligatorische energetische Sanierungen sollen über den Maximalaufschlag hinaus mit dem Mietzins verrechnet werden können. Das Gleiche gilt auch bei Massnahmen zur Hindernisfreiheit und zur Erdbebenertüchtigung aber auch für Denkmalpflege und Grundrissanpassungen.

Mieterschutz und Ökologie

Regierungsratspräsident Beat Jans sprach von einer letztlich gelungenen Gratwanderung zwischen dem Mieterschutz und den ökologischen Zielen: „Wir wollen notwendige energetische Sanierungen nicht verunmöglichen."

Die Regierung sieht gemäss Mitteilung mit der Revision wichtige Inhalte der Initiative „Ja zu echten Wohnschutz“ als erfüllt an. Jans bezeichnete die Verordnung entsprechend als eine Art indirekten Gegenvorschlag zum Volksbegehren. Die ausformulierte zweite Wohnschutzinitiative ist vom Basler Mieterinnen- und Mieterverband lanciert und eingereicht worden, weil er die vom Grossen Rat beschlossene Umsetzung der ersten Initiative als ungenügend empfand. Die Regierung beantragt dem Grossen Rat, diese zweite Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Sie wird voraussichtlich Ende Jahr oder Anfang 2022 zur Abstimmung kommen.

Derweil ist das  Initiativkomitee nicht begeistert vn der revidierten Verordung. Sie weise eklatante Lücken auf und lasse nach wie vor „viel zu viele und zu hohe Mietzinsaufschläge zu, schreibt das Komitee in seiner Medienmitteilung. Erst die Initiative werde einen echten Wohnschutz bringen. (sda/mai)

 

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