Wohnraumförderung: Kanton Luzern sieht Gemeinden in der Pflicht
Die Wohnbauförderung ist im Kanton Luzern vor allem Sache der Gemeinden. Dies hat der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Anfrage von Gian Waldvogel (Grüne) festgehalten. Er anerkannte aber, dass die Situation angespannter sei als auch schon.
Quelle: Visualisierung: Projektteam Westpol
Der Seetalplatz in Emmen soll zu einem neuen Zentrum werden. Neben einem Neubau für die Kantonsverwaltung soll auf einem weiteren Grundstück im Osten gemeinnütziger Wohnraum (Visualisierung) entstehen.
Das Planungs- und Baugesetz räume den Gemeinden Kompetenzen sowie Gestaltungs- und Förderungsmöglichkeiten ein, um den Bau von Wohnungen zu unterstützen, erklärte der Regierungsrat in seiner am Montag veröffentlichten Antwort zur Interpellation. Darin wurde die Frage gestellt, wie der Regierungsrat den genossenschaftlichen Wohnungsbau fördern könne.
Der Kanton verfügt gemäss Regierungsrat nur über sehr wenige eigene Wohnungen und nur über wenig Wohnbauland. Seine Möglichkeiten seien eingeschränkt, erklärte der Regierungsrat. Wo möglich unterstütze er aber den gemeinnützigen Wohnungsbau, indem er Bauland dafür abgebe, so etwa in Ebikon oder auf dem Seetalplatz in Emmenbrücke.
Viele Genossenschaftswohnungen in Luzern
Der Regierungsrat erklärte ferner, dass Luzern, im Vergleich mit den anderen Kantonen, über sehr viele Genossenschaftswohnungen verfüge. Nur in Basel-Stadt und Zürich liege der Anteil noch höher. Weitere Fördermassnahmen durch den Kanton erachte er deswegen als unnötig.
Der Regierungsrat anerkannte aber, dass die Lage auf dem Wohnungsmarkt angespannter sei als noch vor wenigen Jahren. In der zweiten Jahreshälfte 2023 finde ein runder Tisch zum Thema statt. Der Kanton werde daran teilnehmen, den Lead aber nicht übernehmen. (sda/pb)