Wettbewerbskommission verhängt Millionen-Busse gegen Kiesfirma
Mehrere Unternehmen im Berner Kies- und Deponiebereich haben gegen das Kartellgesetz verstossen. Wie die Weko am Dienstag mitteilte, büsst sie die Kies AG Aaretal (Kaga) und ihre Aktionärinnen mit insgesamt 5,3 Millionen Franken.
Kaga sei die grösste Kies- und Deponiegrube im Raum Bern, teilte die Wettbewerbskommission (Weko) am Dienstag mit. Ihre sieben Aktionärinnen seien ebenfalls im Kies- und zumeist auch im Deponiebereich tätig. Nach Ansicht der Weko haben sich die Parteien vor Wettbewerb im Gebiet der Kagageschützt und Wettbewerber im Kies- und Deponiebereich behindert.
Tiefere Kiespreise für Aktionärinnen
Die Aktionärinnen und die Kaga koordinieren sich laut Weko vor allem im Verwaltungsrat der Kaga, in dem jede Aktionärin mit einer Schlüsselperson Einsitz nimmt. Die Aktionärinnen profitierten im Vergleich zu Konkurrenten von deutlich tieferen Kiespreisen und subventionierten Transportkosten.
Auch verpflichteten sie sich zu einem Konkurrenzverbot, nämlich im Kaga-Gebiet keine Abbaurechte zu erwerben und kein Kies abzubauen. Die Kaga koppelte zudem zu Lasten von Nicht-Aktionärinnen vorübergehend das Deponieren von Aushub an den Bezug von Kies. Diese und weitere Verhaltensweisen hätten den Wettbewerb im Kies- und Deponiewesen auch zulasten von KMU und der öffentlichen Hand gehemmt, schreibt die Weko.
Diese Bereiche seien stark reguliert, die Markteintrittsbarrieren sehr hoch und der Wettbewerb beschränkt möglich. Das unzulässige Verhalten der Kagaund ihrer Aktionärinnen habe den Wettbewerb zusätzlich erschwert. Der Entscheid der Weko kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.
Umfangreiche Untersuchungen
In den Jahren 2018 und 2021 hatte die Weko bereits zwei Untersuchungen zu unzulässigen Verhaltensweisen im Berner Kies-, Beton- und Belagsbereich aufgedeckt. Mit dem nun vorliegenden Entscheid schliesst die Weko das letzte von drei Verfahren im Berner Baustoffbereich ab.
Hintergrund der Untersuchungen war ein Bericht in der Zeitung «Der Bund» im Jahr 2014 über ein mutmassliches Kies-Kartell im Aaretal. Auch die Politik wurde aktiv.
Neben der Weko wurde auch die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Berner Kantonsparlaments tätig. Der Kanton Bern ist schliesslich ein grosser Bauherr. Die GPK kam zum Schluss, der Kanton habe seine Aufgaben im Kiesabbau- und Deponiegeschäft vernachlässigt.
Der Grosse Rat überwies 2019 einen überparteilichen Vorstoss, wonach der Regierungsrat eine unabhängige und wirkungsvolle Kontrolle der Kiesfirmen sicherstellen soll. (mgt/pb/sda)
Kästli Beteiligungen AG zieht vor Bundesverwaltungsgericht
Wie die Kästli Beteiligungen AG als eine von sieben Kaga-Aktionärinnen am Dienstag mitteilte, zieht sie die gegen sie gerichtete Weko-Verfügung ans Bundesverwaltungsgericht weiter.
Das Unternehmen ist überzeugt, dass das Bundesverwaltungsgericht «die sachlich und rechtlich haltlosen, tendenziösen und KMU-feindlichen Anschuldigungen der Wettbewerbsbehörden gegen die Kaga-Aktionärinnen korrigieren wird.»
Kästli betreitet die Behauptungen und Vorwürfe der Weko vollumfänglich und akzeptiert die Entscheide der Kommision «in keinem Fall». Zwischen den Aktionärinnen der Kaga habe es keine unzulässlichen Wettbewerbsabreden und damit keine Verstösse gegen das Kartellrecht gegeben, hält Kästli fest.
Die von der Weko geforderten Massnahmen gegen die Kaga-Aktionärinnen als Eigentümerinnen des Unternehmens würden jeglicher rechtlichen Grundlage entbehren und fundamentale gesellschaftsrechtliche Grundsätze missachten. Dies betreffe insbesondere das Verbot, Unternehmensangehörige in den Verwaltungsrat zu bestellen oder Geschäftsleitungsmitglieder aus der Branche einzustellen.
«Eine derart willkürliche und in der Sache in keiner Weise gerechtfertigte Einschränkung der Aktionärs- und damit Eigentumsrechte könnte für alle KMUs in der Schweiz ein fatales Präjudiz schaffen», schreibt das Unternehmen. (mgt/pb)
Kies Aaretal ficht Weko-Entscheid in Teilen an
Die Kies Aaretal AG wehrt sich zumindest gegen Teile der von der Wettbewerbskommission erlassenen Verfügung. Diese betreffen vor allem gesellschaftsrechtliche Fragen, wie die Kies Aaretal AG (Kaga) am Dienstag mitteilte.
Wegen der langen Verfahrensdauer habe sich die Kaga aus wirtschaftlichen Gründen entschieden, mit der Wettbewerbskommission (Weko) eine einvernehmliche Regelung zu bestimmten Aspekten abzuschliessen.
Als Grund für diesen Schritt nannte die Kaga auch, dass das Unternehmen die von der Weko beanstandeten Verhaltensweisen schon vor dem Untersuchungsbericht eingestellt oder angepasst habe oder sie in Zukunft problemlos umsetzen könne. Der Abschluss dieser einvernehmlichen Regelung bedeute aber nicht, dass Kaga den Sachverhalt und dessen rechtliche Würdigung im Weko-Entscheid anerkenne.
Nicht einverstanden ist das Kiesunternehmen mit einem «durch die Weko gegen die Kaga verfügten Verbot, künftig – wie dies andere KMU selbstverständlich tun können – branchenkundige Führungspersonen einstellen zu dürfen.» (sda)