Wettbewerbskommission ermittelt im Stahlhandel
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Untersuchung gegen drei Stahlhandelsunternehmen eröffnet. Laut einer Mitteilung vom Mittwoch gibt es Anhaltspunkte, dass die drei Händler gegen das Kartellgesetz verstossen haben.
Konkret sollen die Unternehmen Arthur Weber, Debrunner Acifer Bewehrungen und Spaeter den Verkauf von Bewehrungsstahl an die Bestellung von Distanzkörben geknüpft haben. So hätten sie höhere Preise für Bewehrungsstahl verlangt, wenn ihre Kunden die Distanzkörbe bei anderen Unternehmen bezogen.
Bewehrungsstahl wird in verschiedenen Formen (wie Stäben und Matten) beim Betonbau eingesetzt. Distanzkörbe dienen dazu, dass die im Beton eingebrachten Bewehrungen den gewünschten Abstand haben. Bauunternehmen benötigen für den Betonbau sowohl Bewehrungen als auch Distanzkörbe.
Die Weko hat gemäss Mitteilung Hausdurchsuchungen durchgeführt und will nun untersuchen, ob die drei Firmen diese Koppelung koordiniert und damit gegen das Kartellgesetz verstossen haben. Zudem werde geprüft, ob sie eine gemeinsame marktbeherrschende Stellung innehätten und sich im Sinne des Kartellgesetzes missbräuchlich verhalten hätten.
Den Angaben zufolge dürfte die Untersuchung rund zwei Jahre dauern. (awp sda/pb)