Weniger Geld für Betreiber von Solaranlagen
Wer eine Solaranlage betreibt, erhält künftig weniger Geld. Der Bundesrat verringert die Sätze der konstendeckenden Einspeisevergütung (KEV) um sieben bis 14 Prozent. Dies geschieht in zwei Tranchen per kommenden April und Oktober.
Die Sätze richten sich nach der Grösse der Anlage. Massgebend ist jeweils das Datum ihrer Inbetriebnahme. Der Bund hatte dieses Jahr die KEV-Sätze für Solaranlagen schon einmal - ebenfalls in zwei Schritten - gesenkt. Dass er sie nun abermals kürzt, begründet der Bundesrat mit den gefallenen Preisen auf dem Photovoltaik-Markt. Die neuen Vergütungssätze sollen mindestens bis März 2017 Bestand haben.
Die Solarbranche und ihre Sympathisanten haben sich in der Anhörung gegen die erneute Senkung der KEV-Sätze gewehrt: Sie befürchteten einen Ausfall von kleinen Solar-Projekten und einen Rückschlag für die Energiewende. Derweil bezeichneten wirtschaftsnahe Organisationen die geplante Vergütung als weiterhin zu hoch. Diesen kam der Bundesrat nach der Anhörung einen kleinen Schritt entgegen: Statt einer Senkung von 7 bis 13 Prozent beschloss er nun eine von 7 bis 14 Prozent.
Bund empfiehlt Einmalvergütung
Keine Änderungen gibt es bis März 2017 bei den Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt. Wegen der langen KEV-Warteliste empfiehlt der Bund denjenigen, die eine kleinere Photovoltaikanlage mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt planen, anstelle der KEV die Einmalvergütung zu wählen. Damit kann rund ein Drittel der Baukosten abgedeckt werden, sie wird in der Regel wenige Monate nach Inbetriebnahme der Anlage und der Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der Swissgrid AG ausbezahlt. Wer sich für allerdings für die KEV entscheidet, muss mit einer jahrelangen Wartezeit rechnen, denn auf der KEV-Warteliste für Photovoltaik befinden sich derzeit rund 34'000 Projekte.
Biomasse und Co. bleiben
Die Vergütungssätze der übrigen Technologien wie Biomasse oder Geothermie bleiben vorerst unangetastet. Sie werden allerdings zurzeit überprüft und sollen zu einem späteren Zeitpunkt angepasst werden.
Die Senkung der KEV-Sätze hat der Bundesrat in einer Revision der Energieverordnung festgelegt, die per 1. Januar 2016 in Kraft tritt. In diesem Rahmen beschloss der Bundesrat laut Eidgenössischem Finanzdepartement auch Änderungen zu allgemeinen Vollzugsfragen sowie Präzisierungen zur KEV. (mai/sda)