13:25 BAUBRANCHE

Weizen statt Gartenhäuschen

Teaserbild-Quelle: Franz Haindl/pixelio.de

Nachdem Ja zur Kulturlandinitiative könnte es im Kanton in den unbewilligten Schöpfen und Pergolen ungemütlich werden. Der Regierungsrat will die Entscheidungskompetenz darüber, ob ein Kleinbau rückgebaut werden muss, von den Gemeinden auf den Kanton übertragen.

Franz Haindl/pixelio.de

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Im Kanton Zürich müssten Gartenhäuschen und Schöpfe, die auf Landwirtschaftsland errichtet wurden, wegen der Kulturlandinitiative rückgebaut werden.

Auf 200 Hektaren Landwirtschaftsland stehen im Kanton Zürich Gartenhäuschen und dergleichen. Dies geht aus Schätzungen der Baudirektion aus dem Jahr 2007 hervor.Eigentlich bräuchten Kleinbauten eine Bewilligung, doch in den meisten Fällen drücken die Gemeinden ein Auge zu. Zumal Besitzer eines Hauses, das an der Grenze zur Landwirtschaftszone liegt, bis vor rund vier Jahren dem benachbarten Bauern einen 3,5 Meter breiten Streifen Land abkaufen konnten. Meist wurde dieser Boden dann als Baugrund für Sitzplätze und Co. genutzt. Der Kanton versuchte diese Praxis einzudämmen, allerdings ohne grossen Erfolg.

Nachdem die Stimmberechtigten des Kantons vergangenen Juni die Kulturlandinitiative angenommen haben, muss sich dies ändern. Der Grund: Die Initiative verlangt, dass nur noch Böden überbaut werden dürfen, die sich nicht für die landwirtschaftliche Nutzung eignen. Das heisst, nicht eingezonte Fruchtfolgeflächen dürfen nicht mehr überbaut werden. Was denn aber nun mit den illegalen Kleinbauten tatsächlich geschieht, verbirgt sich im Nebel einer verfahrenen Rechtslage. „Der Entscheid über den Rückbau obliegt den Gemeinden“, erklärte Markus Pfanner, Sprecher des Zürcher Baudirektors Markus Kägi auf Anfrage des „Landboten“. Das Problem an der Sache ist, dass die Oberaufsicht aber beim Kanton ist. Wie Pfanner weiter erklärt, will der Regierungsrat das Bau- und Planungsgesetz dahingehend anpassen: Neben der Oberaufsicht soll der Kanton künftig auch endgültig entscheiden können. Der Vollzug wird aber auch dann bei den Gemeinden liegen.

Im Gegensatz zum Kanton Zürich scheint die Situation für Hausbesitzer im Thurgau besser: Hier segneten die Stimmberechtigten im Juni das revidierte Planungs- und Baugesetz ab, nach dem für Gartenhäuschen, kleine Solaranlagen und dergleichen keine Bewilligung mehr eingeholt werden muss. (mai)

Der Artikel des Lanboten kann nicht Online gelesen, aber hier heruntergeladen werden: www.landbote.ch

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