Weihnachtspause ist für Publikation von Baugesuchen unzulässig
Die Bezirke Einsiedeln und Küssnacht SZ hätten auch im Dezember Baugesuche ausschreiben müssen. Dies erklärte der Regierungsrat am Montag. Die Bezirke hatten auf Publikationen verzichtet, weil in der Weihnachtszeit das Einspracherecht nur erschwert wahrgenommen werden könne.
Kantonsrat Roger Brändli (CVP) hatte in einer Kleinen Anfrage auf die Praxis aufmerksam gemacht, dass während sechs Wochen Baugesuche nicht ausgeschrieben worden seien. Er wies darauf hin, dass die Amtsstellen solche Gesuche beförderlich behandeln müssten. Die Nichtpublikation sei gesetzeswidrig und eine Rechtsverweigerung.
Der Regierungsrat gibt Brändli in seiner schriftlichen Antwort auf die Kleine Anfrage Recht. Es gebe für Bezirke und Gemeinden keine rechtliche Grundlage, für Baugesuche einen Publikationsstopp für einen ganzen Monat vorzusehen. Für Einsprache- und Rechtsmittelverfahren in Planungs- und Bausachen gebe es ausdrücklich keinen Fristenstillstand.
Die von Einsiedeln und Küssnacht geltend gemachten Probleme über die Weihnachtstage würde es auch über Ostern oder während den Sommerferien geben, hält der Regierungsrat fest. Solle im Interesse der «Bürgerfreundlichkeit» künftig zu gewissen Zeiten auf die Veröffentlichung von Baugesuchen verzichtet werden, müsste das Gesetz geändert werden. Der Regierungsrat führte zudem aus, dass er die Bezirke Einsiedeln und Küssnacht auf die Rechtslage hingewiesen habe. (sda)