Damit weniger Bauland gehortet wird
Was tun die Kantone zur Bekämpfung der Baulandhortung? Diese Frage beantwortet seit kurzem die Schweizerische Vereinigung für Landesplanung (VLP-Aspan) mit einer Übersicht.
Wiese, Symbobild.
Sie hat bestehende und geplante entsprechende Bestimmungen der Kantone untersucht und in einer Übersicht zusammengefasst. Diese listet die bereits ergriffenen oder vorgesehenen Massnahmen auf und ist vor kurzem auf www.vlp-aspan.ch veröffentlicht worden.
Die Übersicht soll sie Gemeinden und Kantonen einerseits aufzeigen, mit welchen rechtlichen Möglichkeiten der Auftrag des Bundes zur sogenannten „Baulandmobilisierung“ erfüllt werden kann. Dieser verlangt, dass Kantone mit entsprechenden Massnahmen die Verfügbarkeit von Bauland fördern. Das heisst, Kantone und Gemeinden sollen gemeinsam dafür sorgen, dass Bauzonen ihrer Bestimmung zugeführt werden und damit bodenrechtliche Massnahmen wie Landumlegungen realisiert werden können. Andererseits macht die Auflistung auch deutlich, dass Kantone bereits einiges unternommen haben. (mai)