Warum denn nicht endlich die Kosten senken?
Das Binnenmarktgesetz von 1995 soll, der Name sagt es, einen einheitlichen schweizerischen Binnenmarkt verwirklichen. Ein funktionierender Binnenmarkt erleichtert nämlich den Wirtschaftsverkehr, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft, verhindert Wettbewerbsverzerrungen und erlaubt, Rationalisierungspotenziale besser auszunützen. Mit dem Inkrafttreten der eidgenössischen Zivil- und Strafprozessordnungen anfangs dieses Jahres wurde beispielsweise die auf einer langen Tradition beruhende kantonale Eigenständigkeit im Prozessrecht zugunsten einer gesamtschweizerischen Lösung aufgehoben. Man hatte richtigerweise erkannt, dass die 26 kantonalen Prozessgesetze bloss eine grosse Rechtszersplitterung und Rechtsunsicherheit bewirkt und den Rechtsweg unnötigerweise verteuert hatten. Vereinheitlichung beziehungsweise Harmonisierung (allenfalls auch via Konkordat oder Grundsatzgesetzgebung) sind stets zu prüfen, wo nicht regional differenzierte Lösungen zu einer effizienteren Aufgabenerfüllung beitragen oder die Vertrautheit gegenüber Personen oder Raum für eigenständige kantonale Lösungen sprechen.
Für den Baubereich lassen verschiedene Studien keinen Zweifel daran, dass mit einer Harmonisierung der kantonalen Baurechte und des Beschaffungsrechts von Bund und Kantonen sehr viel Geld eingespart werden könnte. Es ist sicher nicht vernünftig, wenn in der Schweiz die Gebäudehöhe 26-mal unterschiedlich definiert wird und gleichzeitig die Klagen über die angebliche Hochpreisinsel Schweiz nicht abreissen. Obwohl die Bauwirtschaft unter einem hohen Wettbewerbsdruck steht, ist sie nach wie vor konfrontiert mit 26 kantonalen Baurechts- und Beschaffungsordnungen samt jeweiliger Anwendungspraxis. Die ersten aus einer Reihe verschiedener Vorstösse im Bundesparlament, welche den Kostentreiber des nicht harmonisierten Baurechts angehen wollten, wurden vor über zehn Jahren eingereicht. Zwar stiess das Anliegen schon damals auf Zustimmung. Bis heute sind aber erst sieben Kantone der von den Kantonen in der Zwischenzeit erarbeiteten Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) beigetreten, obwohl mit diesem Konkordat erst 30 Baubegriffe und Messweisen vereinheitlicht werden und es lediglich um eine formelle Vereinheitlichung geht. Und eine im Jahre 2008 vorgelegte Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), die eine Teilvereinheitlichung des Beschaffungsrechts zwischen Bund und Kantonen zum Ziel hatte, scheiterte am geschlossenen Widerstand der Kantone.
Wie lange noch leistet sich unser Land diesen Luxus?
Charles Buser, Direktor bauenschweiz, Dachorganisation der Schweizer Bauwirtschaft